Studiengebüren

Für ein gebührenfreies Erststudium

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
„Die sächsische LDK von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein und fordert die grüne
Landtagsfraktion auf, im Landtag dafür einzutreten, dass den Hochschulen im Freistaat Sachsen
per Gesetz die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium untersagt wird. Im Falle von
gestuften Studiengängen ist unter „Erststudium“ die Gesamteinheit von Bachelor- und anschließendem Masterstudiengang zu verstehen. Zweck dieser Regelung ist es, allen Hochschulzugangsberechtigten unabhängig von ihrer finanziellen Situation weiterhin ein Hochschulstudium zu ermöglichen

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