1. Bewerbungen
Der Landesvorstand vertritt den Verband nach innen und außen. Der Wahlvorgang zu diesem
Organ sollte möglichst vielen Mitgliedern und allen Delegierten eine Meinungsbildung ermöglichen. Daher werden Bewerberinnen und Bewerber gebeten, ihre Kandidatur zeitig anzuzeigen
und so zu präsentieren, dass sie im Internet veröffentlicht werden können. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass online Fragen an die Bewerber gestellt werden können und Fragen und Antworten für alle Mitglieder einsehbar sind.
2. Fristen
Die Frist für eine Bewerbung zum Landesvorstand endet 48 Stunden vor der Eröffnung der Versammlung, auf der die Wahlen stattfinden.
Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der postalische oder elektronische Eingang der Bewerbung in der Landesgeschäftsstelle.
3. Wahlverfahren
a) Feststellung der Bewerbungslage
Vor dem Eintritt in die Wahlgänge stellt das Präsidium der Versammlung zunächst fest, wie viele
weibliche und männliche Bewerbungen für die vier zu vergebenden Positionen im Landesvorstand
vorliegen.
Die jeweiligen Namen der Bewerberinnen und Bewerber für die Positionen werden verlesen.
b) Einhaltung der Quotierung
Sollten keine Bewerbung für den weiblichen Sprecherposten und/oder weniger als zwei weibliche
Bewerbungen für die Ämter im Landesvorstand vorliegen, so dass die Mindestquotierung von
50% nicht eingehalten werden kann, treten zunächst die weiblichen Delegierten zusammen und
befinden im Frauenforum mit einfacher Mehrheit darüber, ob und ggf. wie viele der weiblichen
Personen vorbehaltenen Plätze mit Männern besetzt werden können.
c) Vorstellung
Die Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in der Reihenfolge Sprecherin, Sprecher,
Schatzmeister und Stellvertretung.
Für die Sprecherfunktion beträgt die Vorstellungszeit zehn, für die anderen Funktionen sieben
Minuten.
An die Vorstellung in alphabetischer Reihenfolge schließt sich eine Runde mit Fragen und Statements an, auf die die BewerberInnen in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge antworten oder
eingehen können. Die Antwortzeiten betragen je drei Minuten
Je nach KandidatenInnenlage kann der Landesvorstand in einem Wahlgang gewählt werden. Pro
Funktion kann eine Stimme abgegeben werden. Gewählt ist, wer mehr als 50% der abgegebenen
Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit oder Nicht-Erreichen des Quorums
findet eine Stichwahl unter den beiden besten BewerberInnen statt.
Beschluss als PDF