Hochwasservorsorge dem Klimawandel anpassen

Die vergangenen Jahre zeigten eine klimabedingte Häufung von Extremwetterereignissen, insbesondere regionaler Starkregenfälle und Hochwasser als Folge der verstärkt auftretenden „VbWetterlagen“, zuletzt im August und September 2010 an Neiße, Spree, im Erzgebirge etc., die zum Teil Überschwemmungen zur Folge hatten, die weit über dem lagen, was als „Jahrhunderthochwasser“ („HQ 100“) amtlich festgesetzt waren bis zu „HQ 200-„ und „HQ-500“-Werten. Dies bestätigt auch das neue sächsische Klimakompendium, wonach zwar die Gesamtniederschlagsmenge abnehmen, Starkregen – insbesondere temporärer – aber zunehmen wird.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern die Staatsregierung daher auf,

  • die Jahrhunderthochwasserwerte kurzfristig an den neuen Erkenntnisstand anzupassen und diese aktualisierte HQ-100-Bewertung zur Grundlage aller Hochwasserschutzmaßnahmen zu machen;
  • die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen auf der Basis einer Analyse der bereits existierenden – und soweit notwendig zu aktualisierenden – Hochwasserschutzkonzepte und in Einklang mit den Anforderungen der EU - Wasserrahmenrichtlinie zu beschleunigen;
  • den Hochwasserschutz auf den Oberlauf der Flüsse zu fokussieren und im Quellgebiet der Flüsse die alten Moorgebiete wiederherzustellen sowie den Rückbau von ev. vorhandenen Entwässerungsanlagen.
  • wo immer möglich, natürliche und naturnahe Hochwasserschutzmaßnahmen technischen Projekten vorzuziehen bzw. diese sinnvoll zu ergänzen und die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Bodens (z.B. Öffnung von Drainagen, Verschließen von Entwässerungsgräben, Wiederbewaldung, Waldmehrung, Beseitigung von Bachverrohrungen, Erhöhung des Humusgehaltes der Böden, Förderung der Mulchwirtschaft) auf den Eigentumsflächen des Freistaates und durch Flächentausch zu beschleunigen;
  • das vereinfachte Vorkaufsrecht für sächsische Kommunen in Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebieten wieder einzuführen
  • eine flussgebietsübergreifende Betrachtung unter Einbeziehung der Gewässer II. Ordnung zur Grundlage zu machen und für die notwendigen Unterhalts-, Pflege- und Hochwasserschutzmaßnahmen die Abstimmung und solidarische Lastenteilung zwischen Ober- und Unterliegern einschließlich der Einführung und Unterstützung von regionalen Unterhaltungsverbänden zu organisieren;
  • die massenhafte Abholzung von Bäumen und Sträuchern auf Deichanlagen zu stoppen und den sogenannten Tornadoerlass des sächsischen Umweltministers zurückzunehmen;
  • die Hochwassermess- und -warnsysteme (Pegelmessstationen, Regenradar, Internetpräsentation, Sirenenanlagen, SMS-Dienste etc.) so auszubauen, dass sowohl bei lokalen Starkregenfällen als auch bei schnell ansteigenden Wasserständen nach Möglichkeit noch eine Warnung der Betroffen und das Ergreifen von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen möglich ist;
  • die Feuerwehren – besonders die Freiwilligen – sollen besser befähigt und unterstützt werden, Ihre Aufgaben beim Wasser- und Katastrophenschutz zu erfüllen und vor Ort die Selbsthilfe zu organisieren;
  • die Hochwasserschutzkooperationen und Flussgebietsmanagements mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen, sowie den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen verbindlich zu regeln;
  • denjenigen, deren Häuser oder Betriebe sich aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr gegen Hochwasser, insbesondere Jahrhunderthochwasser (HQ 100) schützen lassen, den Umzug in sichere Bereiche oder die „Wasserfestmachung“ ihrer Gebäude zu ermöglichen und zu unterstützen;
  • die Übernahme des „Schweizer Modells“ zu prüfen, nachdem allen Hochwassergeschädigten beim ersten Hochwasserschaden Ersatz geleistet wird und danach nicht mehr;
  • für alle Maßnahmen einen intensiven Bürgerbeteiligungsprozess zwingend vorzuschreiben.

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