Rěčnu runoprawosć zrealizować – serbske rěčne rumy skrućeć
Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen, setzen uns als die Bürgerrechtspartei auch für die Rechte jener sächsischen Bürger ein, die anerkannten und nicht-anerkannten Minderheiten angehören. Die größte anerkannte nationale Minderheit auf dem Gebiet Sachsens sind die Sorben, die in der sächsischen Verfassung ausdrücklich als integraler Bestandteil der sächsischen Bevölkerung genannt werden und deren Sprache gemäß Sächsischem Sorbengesetz besonderen rechtlichen Schutz genießt.
Uns ist bewusst, dass das Sorbische als die kleinere der zwei in Sachsen beheimateten Sprachen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse besonders der Anerkennung und Unterstützung durch den Staat bedarf. Sorbische Sprachräume sind begrenzt und im Sinne des Erhalts und der Weiterentwicklung des Sorbischen besonders zu schützen. Zudem stellt das Sorbische mit seiner Verwandtschaft zum Polnischen und Tschechischen die sächsische Brücke zu den Nachbarländern dar und kann damit zur Verwirklichung des europäischen Gedankens beitragen.
Bündnis 90/Die Grünen Sachsen setzen sich daher für eine konsequente Realisierung der im Sächsischen Sorbengesetz vorgesehenen öffentlichen Zweisprachigkeit und für die Gleichberechtigung der sorbischen Sprache im Sorbischen Siedlungsgebiet ein.
Zweisprachigkeit auf Lausitzer Straßen Amtliche Wegweiser und Hinweisschilder sind für viele Einheimische und Besucher der Lausitz das offensichtlichste Zeichen dafür, dass sie sich in einer zweisprachigen Region befinden. Sie dienen nicht nur der bloßen Orientierung, sondern repräsentieren auch die gelebte und offiziell festgeschriebene Zweisprachigkeit der Lausitz. Dessen ungeachtet ist auf vielen Straßen – unabhängig von der Trägerschaft – nur ein Teil der Ortsnamen in beiden Sprachen genannt, wogegen überregionale Ziele (Dresden, Görlitz, Löbau) oder sonstige Einrichtungen (Schule, Freibad, Industriegebiet) in den meisten Fällen einsprachig deutsch ausgewiesen sind. So entsteht der Eindruck, es handele sich bei zweisprachiger Beschilderung nur um eine Art Folklore, nicht jedoch um den Ausdruck lebendiger Zweisprachigkeit. [...]
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