Fair statt prekär – für eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an sächsischen Hochschulen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für faire Beschäftigungsbedingungen an sächsischen Hochschulen ein. Wir wollen nicht nur verlässliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs ermöglichen, sondern allen Beschäftigungsgruppen gute Arbeitsbedingungen im Sinne des Leitbildes „Wissenschaft als Beruf“ ermöglichen. Dabei fordern wir Veränderungen in folgenden Punkten:

1. Faire Bedingungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind die Beschäftigungsbedingungen vielfach ungeklärt. Oft fehlt selbst ein Arbeitsvertrag, in dem Rechte und Pflichten geklärt sind. Wir wollen verbindliche Regelungen für Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Mindestlaufzeiten verankern. Die Vergütung soll unabhängig von der Hochschulart und auf bundesweit vergleichbarem Niveau erfolgen.

 

2. Lehrbeauftragte endlich angemessen entlohnen

Im Rahmen einer vielfältigen und praxisnahen Lehre sowie zum Sammeln von Lehrerfahrungen sind Lehrbeauftragte ein wichtiges ergänzendes Element der Hochschullehre. In der Praxis decken Lehrbeauftragte jedoch zum Teil grundständige Lehre ab und werden angesichts ihrer Qualifikation und Leistung nur unzureichend vergütet. Wir wollen den Grundsatz durchsetzen, dass Lehrbeauftragte außer an Musik- und Kunsthochschulen nicht für grundständige Lehre, sondern nur für ergänzende Angebote eingesetzt werden. Die Arbeit von Lehrbeauftragten einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit soll mit vergleichbaren Stundensätzen wissenschaftlicher MitarbeiterInnen vergütet werden. Honorarfreie Tätigkeiten für Berufstätige sollen weiterhin möglich sein. Lehrbeauftragte sollen innerhalb der Gruppe der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen angemessen in den Hochschulgremien vertreten sein.

 

3. Missbrauch von Drittmittelbeschäftigung beenden

In den letzten Jahren ist der Anteil von Beschäftigten im Rahmen von Drittmittelprojekten gegenüber grundständigen Stellen erheblich gewachsen. Angesichts von oft nur kurzen Vertragslaufzeiten weit unterhalb der Projektlaufzeit bieten diese jedoch oft nur prekäre Beschäftigungsbedingungen. Wir wollen den Grundsatz der Beschäftigung gemäß Projektlaufzeit verankern. Dabei sollen Ausnahmen für zeitlich befristete Teilprojekte, Schwangerschaftsvertretung o.ä. verbindlich geregelt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für gezielte Anreize für mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in den Drittmittelprogrammen des Freistaates, des Bundes und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein. Zur Förderung stabiler Beschäftigungsverhältnisse sind Programmpauschalen nach Möglichkeit zu zentralisieren.

 

4. Berechenbare Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Viele hochqualifizierte NachwuchswissenschaftlerInnen arbeiten nach der Promotion unter prekären Bedingungen mit unzureichender Anbindung an die wissenschaftliche Community. Wir setzen uns für eine vorrangige Förderung sozial abgesicherter Stellen gegenüber Stipendien in der Post-Doc-Phase ein. Die Juniorprofessur soll mit einem verbindlichen Tenure-Track ausgestaltet werden. Wir wollen erreichen, dass schrittweise ein Drittel aller neu zu besetzenden ordentlichen Professuren über eine Juniorprofessur berufen werden.

 

5. Unbefristete Beschäftigungen ausweiten

Für hochqualifizierte WissenschaftlerInnen besteht die Perspektive auf eine unbefristete Beschäftigung einzig in der Berufung auf eine Professur. Angesichts des engen Stellenkontingents werden damit die Berufsbiographien vieler hervorragender WissenschaftlerInnen entwertet. Die Einrichtung von Dauerstellen jenseits der Professur, z.B. Lecturer, wird den vielfältigen Aufgabenprofilen in der Wissenschaft besser gerecht. Wir wollen einen Mindestanteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für dauerhafte Aufgaben in Lehre, Forschung und wissenschaftlicher Dienstleistung schaffen.

Zur Umsetzung dieser Forderungen streben wir an, dass die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz aufgehoben und ein Wissenschaftstarifvertrag verhandelt wird. Bis tarifvertragliche Regelungen greifen, sollen die Hochschulen durch Selbstverpflichtungen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch entsprechende Personalentwicklungskonzepte erreichen. Werden diese nicht erfüllt, sollen durch den Freistaat entsprechende Rahmenregelungen für faire Arbeitsbedingungen der jeweiligen Beschäftigtengruppen erlassen und gemeinsam mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden.

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