Zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz) wird mit dem Ziel einer solidarischen und gerechten Gestaltung zwischen Kommunen in Stadt und Land gemäß den Eckpunkten des Antrags L 1 ”Attraktive ländliche Räume in Sachsen” eine Arbeitsgruppe gegründet, die hierfür konkrete Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs der Förderpolitik sowie der Instrumente der Landes und Regionalplanung erarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen auf der Landesversammlung im Herbst 2017 beraten werden. Der mitgliederintern tagende Arbeitsgruppe gehören neben dem Antragssteller von L 2 Vertreter*innen der Landtagsfraktion, des Landesparteirats, des Landesvorstands, der Landesarbeitsgemeinschaften Ökologie und Finanzen sowie interessierte Mitglieder an. Der Landesvorstand beruft interessiere Mitglieder und lädt zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe ein. Inhalte des Antrags L 2 „Ballungsräume entlasten – für Mensch und Natur!“ werden zudem bei der Erarbeitung des Grünen Erzgebirgskonzeptes, welches ebenfalls zur Landesversammlung im Herbst 2017 beraten werden soll, berücksichtigt. Der Antragsteller wird aktiv in die Erarbeitung des Strategiepapiers eingebunden.
Beschluss als PDF