In unserer sächsischen Heimat verschwinden zusehends Tiere und Pflanzen aufgrund von Habitatzerstörung durch Flächenverbrauch, den Verlust eines ausreichenden Nahrungsangebotes und Vergiftung. Rote Listen sind in Sachsen lang und werden immer länger. Auch unserer Kulturart der Honigbiene machen diese Umstände zu schaffen. Noch stärker betroffen sind die Wildbienen und Hummeln, die „freilebenden“ Verwandten der Honigbienen. Alle einheimischen Bienenarten stehen unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung und damit auch des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dennoch ist für zahlreiche Populationen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Von den 407 in Sachsen nachgewiesenen Bienenarten werden in der Roten Liste 287 Arten als ausgestorben oder gefährdet eingestuft. (Vgl. Freistaat Sachen. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Rote Liste Wildbienen, Kap. 4, S. 9) Das sind 70,5 %. Von den Roten Listen Deutschlands ist das eine der höchsten Prozentzahlen. Sowohl die Kultur- als auch die wilden Bienenarten haben durch ihre immense Bestäubungsleistung einen besonderen Einfluss auf die Natur und darüber hinaus auch auf den Menschen. In der Roten Liste Sachsens werden die stärksten Gefährdungen im Agrarraum mit der intensiven Nutzung und der Eutrophierung verortet. Die Strukturarmut ist aufgrund zurückliegender Flurbereinigungsmaßnahmen und der „Bereinigung“ von Säumen in Sachsen vielerorts deutlich zu erkennen. Damit einhergehend kommt es immer stärker zum Verlust von Nisthabitaten für diese Insekten. Durch eine enge Fruchtfolge in der Landwirtschaft und eine hygienische Pflege kombiniert mit dem Einsatz von Pestiziden kommt es in der Agrarlandschaft darüber hinaus verbreitet zu einer verhängnisvollen Blütenarmut. Die wenigen verbliebenen Ungunst- und Sonderstandorte verschwinden durch Nutzungsaufgabe. Auch im Siedlungsraum stellen Nutzungsintensivierung, wie vor allem die Bebauung in Randbereichen, die größte Gefährdung dar.
...
Beschluss als PDF