Eine erfolgreiche Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten jetzt!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern bessere Bildungsangebote, Rahmenbedingungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Geflüchtete und andere Migranten. Für eine erfolgreiche Integration in in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, gibt es trotz vieler offener Lehrstellen Hürden und Hindernisse. Um dies zu verbessern wollen wir:

Rahmenbedingungen für den Einstieg in die duale Ausbildung verbessern und ausbauen
Wir fordern mehr begleitende Instrumente der Bundesagentur für Arbeit, die Auszubildenden bei Ausbildungsbeginn zur Verfügung stehen. Die müssen ohne Wartefrist statt finden und für alle - unabhängig von Herkunftsland und vom Aufenthaltsstatus - zugänglich sein. Das sächsische arbeitsmarktpolitische Programm „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“ muss weiter verstetigt und ausgeweitet werden. Es muss sichergestellt werden, dass nach Auslaufen des durch den Bund geförderten Programms „Willkommenslotsen“ im Jahr 2019 dieses Instrument den Kammern und Organisationen der Wirtschaft weiterhin zur Verfügung steht.

Bessere Bildungsangebote schaffen
Es müssen in Sachsen passgenaue Bildungsangebote vor allem für junge Erwachsene, unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, zur Erlangung eines Schulabschlusses entwickelt werden, bereits vorhandene Angebote müssen genutzt werden können. Wir GRÜNE stehen dafür, dass berufsqualifizierende Schulabschlüsse auch nach dem 18. Lebensjahr auf direktem Wege erworben werden können.

Individuelle Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen
Ferner müssen Kompetenzen frühzeitig, systematisch und in allen Regionen einheitlich erfasst werden. Daraus müssen individuelle Förderpläne entwickelt werden und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Dabei müssen auch im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen und Kenntnisse stärker berücksichtigt werden. Qualifizierungsangebote müssen Geflüchteten und Migranten die Möglichkeit bieten, über den Erwerb von Teilqualifikationen nachträglich einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss zu erlangen.

Einstiegsqualifizierungen (EQ) als Brücke nutzen
Die gesetzlichen bzw. aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Einstiegsqualifizierung (EQ) müssen verbessert werden: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz muss bereits mit einer EQ erteilt werden, um Rechts- und Planungssicherheit für die Auszubildenden und die Betriebe zu bieten. Außerdem muss im Rahmen der EQ sowie in der Ausbildung ausreichend sprachlicher und fachsprachlicher Unterricht sichergestellt werden. Diese Angebote müssen unter hinreichender Würdigung der Fähigkeiten und der Lebensumstände der
Geflüchteten erfolgen.

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