GRÜN bricht auf: Ein neues Kapitel für Sachsen. Unser Weg zur Landtagswahl und das Entscheidungsverfahren nach der Landtagswahl.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen haben auf der Landesversammlung im November 2016 mit dem Antrag
„Für den Wandel in Sachsen – Zukunft Grün gestalten“ die strategischen und inhaltlichen Weichen für die Land-
tagswahl 2019 in Sachsen einstimmig beschlossen. Der Landesparteirat hat im Dezember 2017 eine Programm-
prozessgruppe eingesetzt, welche die organisatorische Leitung und Koordination für das Landtagswahlprogramm
gestaltet. Die Landesarbeitsgemeinschaften sind gut für die inhaltliche Arbeit gerüstet. Der Landesvorstand hat
ebenfalls Ende 2017 eine Arbeitsgruppe „Moderne Wahlkampfführung“ eingesetzt, zu der alle Mitglieder zur Mit-
wirkung aufgerufen wurden. Die ersten Bausteine zur Landtagswahl 2019 in Sachsen sind damit gesetzt.

1. Die Landesversammlung beschließt folgendes weiteres Verfahren bis zur Landtagswahl 2019 in Sachsen:
Im Sommer 2018 setzt der Landesparteirat eine Wahlkampfkommission ein. Der Wahlkampfkommission gehören
an: die Sprecher*innen des Landesvorstandes, der Fraktionsvorstand und zwei weitere Mitglieder des
Landesparteirates, die weder dem Landesvorstand noch dem Fraktionsvorstand angehören, sowie einem Mitglied
von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Sachsen, das auf Vorschlag des Landesvorstandes der GRÜNEN JUGEND
Sachsen vom Landesparteirat gewählt wird. Des Weiteren gehört der Landesgeschäftsführer der
Wahlkampfkommission mit beratender Stimme an.
Mit Aufstellung der Landesliste für die Landtagswahl 2019 gehören statt dem Fraktionsvorstand jene ersten vier
Plätze der Landesliste an, die nicht bereits als Sprecher*innen des Landesvorstandes oder als vom Parteirat
gewählte Mitglieder der Wahlkampfkommission angehören. Die Wahlkampfkommission kann zur Beratung
weitere Personen hinzuladen. Die Wahlkampfkommission hat die Aufgabe, die Wahlkämpfe strategisch und
organisatorisch vorzubereiten. Sie fällt ihre Entscheidungen im programmatisch und finanziell vorgegeben
Rahmen. Die Wahlkampfkommission ist gegenüber dem Landesparteirat rechenschaftspflichtig. Der
Landesparteirat fungiert als Kontrollgremium für die Arbeit der Wahlkampfkommission. Die Einladung zu den
Sitzungen und die Protokolle werden an den Landesparteirat, die sächsischen grünen Bundestagsabgeordneten,
die Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die
Kreisvorstandssprecher*innen sowie den Vorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen weitergeleitet.
Die Programmprozessgruppe wird den Prozess zur Erarbeitung des Landtagswahlprogramms nach Maßgabe und

Zeitplan des Beschlusses des Landesparteirates vom 18.11.2017 durchführen. Das Programm von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in Sachsen zur Landtagswahl 2019 wird im 1. Quartal 2019 durch die Landesversammlung
beschlossen werden.
Auf einer weiteren Landesversammlung im 1. Quartal 2019 wird die Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in Sachsen gewählt werden. Wir wollen dabei mit einem Spitzenduo, das aus den ersten beiden Listenplätzen
besteht, in den Wahlkampf gehen.

2. Für den Fall, dass im Anschluss an die Landtagswahl 2019 eine Regierungsbildung unter Beteiligung von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen in Betracht kommt, legt die Landesversammlung folgendes Verfahren fest:
Über die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit anderen Parteien und die damit im Zusammenhang
stehende öffentliche Kommunikation beschließt der Landesparteirat unmittelbar nach der Landtagswahl. Die
Sondierungsgespräche werden durch eine Sondierungsgruppe geführt, bestehend aus den beiden
Landesvorstandssprecher*innen, den ersten beiden Listenplätzen, die nicht dem Landesvorstand angehören, und
weiteren, auf Vorschlag des Landesvorstandes durch den Landesparteirat zu bestimmenden Personen. Die
Sondierungsgruppe unterrichtet den Landesparteirat regelmäßig über den Verlauf der Sondierungsgespräche.
Nach Abschluss der Sondierungsgespräche wertet der Landesparteirat das Ergebnis der Sondierungsgespräche
mit der Sondierungsgruppe aus und legt der Landesversammlung einen Beschlussvorschlag über die Aufnahme
von Koalitionsverhandlungen vor. Soweit der Beschlussvorschlag die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
befürwortet, legt der Landesparteirat zudem einen Beschlussvorschlag über die Zusammensetzung der
Verhandlungsgruppe der Koalitionsverhandlungen vor. Hierfür haben alle Kreisverbände die Möglichkeit, über
Beschluss ihrer Mitgliederversammlung dem Landesparteirat Personalvorschläge zu unterbreiten.
Zur Diskussion des Ergebnisses der Sondierungsgespräche und/oder zur Auswertung des Ergebnisses der
Landtagswahl 2019 wird eine Landesversammlung einberufen. Sie entscheidet über die oben genannten
Beschlussvorschläge des Landesparteirates und der Kreisverbände zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
und zur Verhandlungsgruppe.
Die Verhandlungsgruppe unterrichtet den Landesparteirat sodann regelmäßig über den Verlauf der
Koalitionsverhandlungen. Wenn und soweit im Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ein Koalitionsvertrag
erarbeitet wird, wird dieser im Rahmen von regionalen Informations- und Dialogveranstaltungen den Mitgliedern
vorgestellt werden. Sodann entscheiden die Mitglieder des Landesverbandes über den Abschluss des
Koalitionsvertrages im Rahmen einer Urabstimmung.

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