Die schwarz/rote Koalition in Sachsen plant eine so noch nie da gewesene Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Mit umfassenden neuen Befugnissen für die Polizei und immer größeren Eingriffsmöglichkeiten in die Grundrechte des Einzelnen sucht Sachsen im Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz Deutschlands den Anschluss zum bayrischen Polizeiaufgabengesetz.
Wird der Freistaat zum Polizeistaat?
Mit den Plänen für das neue Polizeirecht soll die Polizei umfassende neue Befugnisse erhalten. Dazu gehört die Möglichkeit, künftig Telekommunikation, wie Telefon und SMS, allein zu präventiven Zwecken zu überwachen. Das bedeutet, dass dafür kein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegen muss. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Polizei auch Auskünfte über sog. Verkehrs- und Nutzungsdaten einholen und damit auf elektronische Kommunikationsdienste, wie Online-Banking, Facebook, Amazon usw. zugreifen. Die Bestandsdatenauskunft wird auf Verträge mit Telemedienanbietern ausgeweitet. Zudem werden weitgehende Befugnisse für die Polizei zur Erhebung von personenbezogenen Daten, ihrer Speicherung und Weitergabe eröffnet. Dies schafft die Grundlagen für riesige polizeiliche Datenbanken, in denen Informationen zu fast allen Bürger*innen gesammelt werden können.
In einer Zone von 30 km um die sächsischen Außengrenzen darf zukünftig sog. intelligente Videoüberwachung zur Anwendung kommen, also jene Form der Videoüberwachung, die automatisiert Gesichter mit Datenbanken abgleichen kann und die in der Lage ist, Bewegungsprofile von Personen zu erstellen. Diese Möglichkeit gibt es für die Polizei daher künftig auf der Fläche von mehr als einem Drittel des Freistaates. Sie kann somit beispielsweise in ganz Bautzen oder auch großen Teilen Dresdens zum Einsatz kommen. Bei dieser sog. intelligenten Videoüberwachung werden tausende von Personen ohne Anlass erfasst und gerastert, so wie dies bei der automatisierten Kennzeichenerfassung bereits seit Jahren der Fall ist. Auch diese soll nun ausgebaut und zum festen Bestandteil sächsischer Polizeikontrolle werden, obwohl die bisherigen Erfahrungen belegen, dass damit weder effektiv Straftaten verhindert noch in einer vertretbaren Größenordnung gestohlene Fahrzeuge entdeckt werden. Dieser geplante Ausbau der automatisierten und flächendeckenden Überwachung führt dazu, dass zukünftig noch mehr Bürger*innen anlasslos gerastert werden. Auch im Umgang mit sog. Gefährdern und deren Kontakt- und Begleitpersonen werden der Polizei umfangreiche Befugnisse an die Hand gegeben. Dies ist vor allem deshalb so problematisch, da die neuen Rechtsbegriffe sehr weit gefasst sind und dadurch potenziell Jeder und Jede verdächtigt werden kann. Anders als die Koalition und das Sächsische Innenministerium glauben machen wollen, geht es bei den sog. Gefährdern nämlich nicht nur um Personen, die möglicherweise eine terroristische Straftat vorbereiten könnten, sondern um alle Menschen, bei denen gemutmaßt wird, dass sie in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten.
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