Die Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordert die Sächsische
Landesregierung auf, das Bergbauvorhaben der SME AG “Erzbergwerk Pöhla“ in der derzeit
beantragten Form nicht zu genehmigen.
Das Vorhaben in seiner jetzigen Form widerspricht nicht nur den politischen Leitlinien für
eine nachhaltige Rohstoffgewinnung und Ressourcenwirtschaft, wie sie BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in Sachsen durch die Landesdelegiertenkonferenz 2012 in Görlitz beschlossen hat,
sondern es vernichtet und gefährdet darüber hinaus wertvollste Naturräume, Biotope und ge-
schützte Lebensräume in einer Größenordnung von 50 Hektar.
Das geplante Vorhaben widerspricht in allen Aspekten den verbindlichen Vorgaben des säch-
sischen Landesentwicklungsplanes, der eine bergbauliche Nutzung des in Rede stehenden
Areales bislang vollständig ausschließt.
Nach den Verheerungen des Wismutbergbaues zu DDR-Zeiten im Luchsbachtal bei Schwar-
zenberg, OT Pöhla, wurde dieser vollständig zerstörte Naturraum mit Steuermitteln von mehr
als 16 Millionen Euro in vorbildlicher Weise durch Sanierung und Renaturierung zu einem Le-
bensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Darunter befinden sich dutzende Arten, die
durch Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt oder laut Rote Liste Sachsen in ihrem
Fortbestand bedroht sind.
Nach den bisherigen Planungen und den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen des
Bergbaubetreibers droht diesem unersetzlichen und nicht ausgleichbaren Lebensraum im Na-
turpark Erzgebirge-Vogtland ein neuerlicher Totalverlust für Jahrzehnte.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von der Landesregierung das Vorhaben in der jetzigen
Form zurückzuweisen und keine Genehmigung für den massiven Landschaftseingriff und Flä-
chenverbrauch in diesem hochsensiblen Gebiet zu erteilen.
Dabei geht es nicht um eine völlige Verhinderung des Bergbaues, sondern in erster Linie da-
rum, die Abholzung von 20 Hektar Wald sowie die Flächeninanspruchnahme durch die Auf-
haldung von 10 Millionen Tonnen Aufbereitungsabfällen drastisch zu reduzieren und für die
Abfalldeponierung alternative Konzepte als Grundlage einer Genehmigungsfähigkeit des Ge-
samtvorhabens vom Bergbautreiber einzufordern.
Beschluss_Kein_Raubbau_an_geschuetzten_Naturflaechen_im_Luchsbachtal