1. Urabstimmungsstatut und Online-Abstimmung
Die Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen beschließt, dass
für Mitgliederbefragungen oder Mitgliederabstimmungen über Personen ausschließlich die
Urabstimmungsordnung Anwendung findet. Der Landesvorstand wird aufgefordert, bis zur
nächsten Landesversammlung einen neuen Entwurf des Urabstimmungsstatutes mit Regelun-
gen zu Abstimmungen über Koalitionsverträge vorzulegen. Bis zur Einführung eines bundes-
einheitlichen Verfahrens werden Onlinelösungen ausgesetzt.
2. Einsatz elektronischer Abstimmungsgeräte
Die Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordert den Landesvor-
stand auf, sich beim Bundesvorstand dafür einzusetzen, innerhalb der nächsten zwei Jahre
eine verschlüsselte und für die Wählenden nachvollziehbare elektronische Abstimmungsmög-
lichkeit zu finden. Als Grundlage sollen die von den Mitgliedern der Netzbegrünung entwi-
ckelten Standards für die Sicherheit von Abstimmungssystemen dienen. Abweichungen sind
zu begründen. Nach einem Jahr ist die Landesversammlung über den Fortschritt des Anlie-
gens zu informieren, nach zwei Jahren ist es der Landesversammlung erneut vorzulegen.
Beschluss_Urabstimmungsstatut_erneuern_unsichere_Online-Abstimmungen_abschaffen_elektronische_Abstimmungen_verbessern