Auflagen des Versammlungsrechts müssen konsequent umgesetzt werden

19. Mai 2020

Eine angemeldete, friedliche Demonstration von „Aufstehen gegen Rassismus“ in Chemnitz am Montag, 18. Mai, wurde von Corona Spaziergängern bedrängt, Teilnehmende wurden beleidigt. Zu diesem jüngsten Demonstrationsgeschehen erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:

„Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut unseres demokratischen Rechtsstaates, für das wir BÜNDNISGRÜNE seit jeher eintreten. Für die Gewährleistung dieses Grundrechts haben wir auch in Corona-Zeiten gekämpft. Zum Schutz der Versammlungsfreiheit gehört nicht nur, Demonstrationen stattzugeben, sondern auch die Einhaltung von Regeln, die einen friedlichen und sicheren Versammlungsverlauf garantieren.“

„Wenn politische Protestmärsche weiterhin als Spaziergänge ohne Einhaltung versammlungsrechtlicher Auflagen geduldet werden, nimmt das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht Schaden und stellt eine Verhöhnung sämtlicher gesamtgesellschaftlicher Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie dar.“

„Ich erwarte vom Innenministerium, dass schleunigst ein passgenaues Einsatzkonzept vorgelegt wird, um das Versammlungsrecht auch unter den aktuellen Bedingungen durchzusetzen. Dazu zählt einerseits der Schutz friedlicher, ordnungsgemäß angemeldeter Demonstrationen vor Übergriffen und Beleidigungen, der in Chemnitz gestern leider nicht zu beobachten war. Ebenso gehört aber auch die Sicherstellung von Infektionsschutzmaßnahmen bei Versammlungen, die für alle Teilnehmenden gleichermaßen gelten müssen.“

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