Dresden. Der Landesparteirat fordert einstimmig Konsequenzen aus der Löschaffäre beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zu ziehen. Dazu erklärt Landessprecher Norman Volger:
»Schon in der Vergangenheit hat der sächsische Verfassungsschutz zahlreiche Skandale produziert. Seit Anfang Juli ist er mit der so genannte Löschaffäre um Daten, die über sächsische AfD-Abgeordnete gesammelt wurden, erneut in den Schlagzeilen. Dabei haben sich gravierende fachliche und rechtsstaatliche Mängel in der Arbeit des Landesamtes offenbart – und das in einer Zeit, in der unsere Gesellschaft massiv durch Netzwerke rechtsextremer Verfassungsfeinde bedroht ist.«
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen treten seit langem für ein grundlegendes Umdenken beim Verfassungsschutz ein. Der beste Weg zum Schutz unserer Demokratie wäre die Auflösung der bisherigen Verfassungsschutzstruktur und den Neuanfang mit zwei getrennten Institutionen: Einer Terrorabwehrbehörde, die mit auf das Notwendige beschränkten nachrichtendienstlichen Mitteln schwerster Gefahren für die Sicherheit ermittelt und eine Forschungsstelle für Demokratie, die wissenschaftlich fundiert antidemokratische und menschenfeindliche Bestrebungen untersucht und die Öffentlichkeit darüber informiert. Die offenkundige Inkompetenz des derzeitigen sächsischen Verfassungsschutzes bei der Beobachtung rechtsextremer Tendenzen und die fachlich und juristisch Unfähigkeit, Daten von AfD-Abgeordneten rechtskonform zu speichern, unterstreichen dies.»
»Mit der der im Koalitionsvertrag vereinbarten ’Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen’ steht dieser Neuanfang zumindest teilweise bevor. Das muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden«, so Volger weiter. Doch das allein wird nicht reichen. Da es derzeit in der Koalition keinen Konsens über einen Komplettumbau des Verfassungsschutzes gibt, muss die Behörde zumindest dringend reformiert werden.
Dies betrifft insbesondere: die Sicherstellung einer verfassungskonformen Arbeitsweise bei der Speicherung von Abgeordnetendaten, eine deutliche Verbesserung der Analysefähigkeit des LfV, eine Präzisierung der Regelungen zur Veröffentlichung von Prüf- und Beobachtungsfällen, eine Verbesserung der Informationspraxis hinsichtlich rechtsextremer Bestrebungen gegenüber kommunalen und zivilgesellschaftlichen Verantwortungsträger*innen und den Ausbau der parlamentarischen Kontrolle durch eine der Parlamentarischen Kontrollkommission beigeordneten Fachstelle, um nur einige Punkte zu nennen. Vor allem muss klar sein: Verfassungsfeinde bekämpft man nicht mit verfassungswidrigen Praktiken!