Mühlrose | Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG provozierte in den vergangenen Tagen durch einen Abriss zweier Gebäude im sorbischen Dorf Mühlrose. Heute verschaffen sich Norman Volger (Vorstandssprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN Sachsen), Annett Jagiela (Vorstandsmitglied Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Daniel Gerber (Mitglied des Landtags, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) einen Eindruck über die Lage vor Ort.
Dem symbolischen Startschuss des Dorf-Abrisses begegnen die sächsischen GRÜNEN mit Unverständnis. »Es liegen keine Genehmigungen vor, die den Abbau der Kohle unter Mühlrose legitimieren. Beim Dorf-Abriss handelt es sich um reine Symbolpolitik. Ebensowenig geht die Aktion der LEAG konform mit den Festlegungen im sächsischen Koalitionsvertrag und der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg« erklärt Norman Volger.
Auch Daniel Gerber sagt: »Was die LEAG in Mühlrose gerade treibt, ist für mich eine reine Machtdemonstration und weitere Provokation.« Er erläutert: »Dörfer unnötigerweise zu zerstören, zeigt die fehlende Wertschätzung der LEAG gegenüber der Gesellschaft. Denn das Braunkohleunternehmen erhält 1,75 Milliarden Euro Schadensersatz aus dem Kohleausstiegsgesetz.«
Am kommenden Samstag wird der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen einen Beschluss zu Mühlrose fassen.
Hintergrund:
Infolge der auf Bundesebene getroffenen Beschlüsse zum Kohleausstieg hat die LEAG eine Überarbeitung ihres Revierkonzepts angekündigt. Diese liegt bis heute nicht vor.
Koalitionsvertrag zum Kohleausstieg: »Für die Tagebaue in der Lausitz sind sich die Koalitionsparteien einig, dass keine Flächen in Anspruch genommen werden oder abgesiedelt werden, die für den Betrieb der Kraftwerke im Rahmen des Kohlekompromisses nicht benötigt werden.«
Im Juni 2020 kam das Unternehmen Ernst & Young in einem Gutachten zu folgendem Schluss: »Damit liegt der planmäßig zu fördernde Kohlebedarf durch Erschließung des Sonderfeldes Mühlrose nach unseren Plausibilitätsüberlegungen (…) um 139 Mio. t über dem Kohlebedarf im Ausstiegsszenario gemäß der Bund-/Länder-Einigung.«
Eine bergrechtliche Genehmigung für das Sonderfeld Mühlrose liegt nicht vor, damit fehlt die Rechtsgrundlage.
Der Abriss der zwei leerstehenden Mühlroser Gebäude durch die LEAG ist rechtlich zulässig, da das Unternehmen Eigentümer dieser Objekte ist. Der Abriss stellt allerdings den symbolischen Startschuss des Abrisses des gesamten Dorfes dar.