1. Die sächsische Staatsregierung soll sich für eine Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems einsetzen, die unter vollständiger Beachtung des Völkerrechts zu einer menschenwürdigen Asyl- und Migrationspolitik führt.
2. Der bündnisgrüne Landesverband Sachsen plädiert an die sächsische Regierung und setzt sich selbst im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für ein faires und wirklich solidarisches Asyl- und Migrationssystem ein.
3. Der Landesparteirat kritisiert die Ausweitung von Grenzverfahren (schnelle Asylverfahren sowie beschleunigte Rückkehrverfahren) im derzeit vorliegenden neuen Asyl- und Migrationspaket der EU-Kommission (Gemeinsames Europäisches Asylsystem - GEAS) aufs Schärfste, die eine Unterbringung unter haftähnlichen Bedingungen hervorrufen wird. Hingegen sollten echter Flüchtlingsschutz, Humanität, Solidarität und Verantwortung die Grundpfeiler eines reformierten gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspaketes sein. Dafür wird der bündnisgrüne Landesverband Sachsen mit all ihm zur Verfügung stehenden Mittel kämpfen.
4. Um Lager wie Moria an den europäischen Außengrenzen künftig zu verhindern, fordert der Landesparteirat daher eine zügige Verteilung von Asylsuchenden auf andere Mitgliedsstaaten direkt nach der Ankunft an den EU-Außengrenzen, ohne auf eine gesamteuropäische Lösung zu warten.
5. Der Landesparteirat bezweifelt, dass rechtsstaatliche Prinzipien in den vorgeschlagenen Verfahren, einschließlich des Screenings vor der Einreise und der Grenzverfahren eingehalten werden und appelliert mit Nachdruck an die sächsische Staatsregierung, die bündnisgrüne Bundes- und Europaebene, sich gegenüber der Europäischen Kommission für eine grundsätzliche Überarbeitung dieser Vorschläge einzusetzen. Er unterstreicht die Bedeutung von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Prinzipien (z. B. freier Zugang zu unabhängigen Asylverfahrensberatungen oder zu Anwältinnen und Anwälten, Zugang von Nichtregierungsorganisationen und effektiver Rechtsschutz sowie adäquate Gesundheitsversorgung), die selbstverständlich auch an den Außengrenzen von Europa gelten müssen. [...]
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