Auf der in dieser Woche stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) wird u. a. über die Verlängerung des bestehenden Abschiebestopps nach Syrien entschieden. Dazu erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:
»Wir Bündnisgrüne erwarten, dass der sächsische Innenminister auf der IMK für eine generelle Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien stimmt.«
»Syrien ist nicht sicher. Nach wie vor herrscht dort Bürgerkrieg, Menschen droht Verfolgung und Folter durch das Assad-Regime oder andere Bürgerkriegsparteien. Eine Beendigung des generellen Abschiebestopps ist nicht nur unmenschlich, sondern verstößt auch gegen deutsches und Völkerrecht: Beides verbietet Abschiebungen von Personen in Gebiete, in denen ihnen Folter droht. Daran hat sich auch Sachsens Innenminister zu halten. Hinzu kommt: Für eine Abschiebung nach Syrien müssten deutsche Behörden aktiv mit dem syrischen Folterregime Bashar Al-Assads zusammenarbeiten und würden so zu dessen internationaler Rehabilitierung beitragen. Das lehnen wir ab.«
»Durch ein zurechtbiegen rechtsstaatlicher Grundsätze und dem Aufweichen menschenrechtlicher Standards schneiden wir uns ins eigene Fleisch. Um unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft in Sachsen vor der Bedrohung durch extremistischen Terror zu bewahren, müssen rechtsstaatliche Mittel konsequent angewandt werden. Die sächsischen Sicherheitsbehörden und den Verfassungsschutz dazu in die Lage zu versetzen, ist die Aufgabe des Innenministers, nicht die Aufweichung des Völkerrechts voranzutreiben.«
»Ein Aufweichen des Abschiebeverbots nach Syrien führt früher oder später zu einem Dammbruch. Wie das Beispiel Afganistan zeigt, sind statt Straftätern sowie vermeintlichen oder tatsächlichen Gefährdern bald auch andere Gruppen betroffen.«
Kassem Taher Saleh, Co-Sprecher der bündnisgrünen Landesarbeitsgemeinschaft Migration, Asyl und Antidiskriminierung ergänzt:
»Wir als BÜDNNIS 90/DIE GRÜNEN packen Probleme an ihrer Wurzel an. Dies sollte bei Abschiebungen ebenso der Fall sein. Wir können Gefährder nicht in ein Land abschieben, in dem Krieg herrscht, schon allein weil die dort schwachen oder nicht existenten Behörden nicht in der Lage sind, diese zu überwachen und zu betreuen. Das Ziel für diese Menschen muss sein, dass wir sie, etwa mit Programmen zur Deradikalisierung, für unsere Gesellschaft zurückgewinnen. Bis das gelungen ist, müssen sie die Sicherheitsbehörden im Rahmen gesetzlich vorhandener Möglichkeiten überwachen. Jene, die straffällig geworden sind, müssen eine angemessene Strafe in Deutschland verbüßen.«
Ansätze wie Community Building mit islamischen Gemeinden müssen in diesem Zusammenhang Bestandteil der Innenministerkonferenz sein. Gefährderdatenbanken allein sind ohne eine engmaschige sozialpädagogische Betreuung wenig zielführend. Sie müssen zusätzlich durch geeignete Aussteigerprogramme ergänzt werden. Dazu könnten auch Sozialpädago*innen in beratender Funktion in der Justiz für Präventionsmaßnahmen und Reintegrationsmaßnahmen in Betracht gezogen werden.