29. Juli 2024
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1. Der Landesverband entsendet zwei Delegierte, davon ein Mitglied des Landesvorstandes, sowie deren Stellvertreter*innen in den Diversitätsrat des Bundesverbandes. Beide Delegierte und deren Stellvertretungen werden für die Dauer von zwei Jahren von der Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Für die Wahl der Delegierten gilt eine Mindestquotierung, zudem ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft zu beachten.
2. Der Landesvorstand setzt eine Vielfaltskommission ein, die dem Landesvorstand bis zum Frühjahr 2022 Vorschläge zur Umsetzung der Ziele des Vielfaltsstatuts auf Landesverbandsebene unterbreitet.
a. Der Kommission gehören die Diversitätsrats-Mitglieder des Landesverbandes sowie je ein Mitglied des Landesparteirates, der Grünen Jugend und der Landesarbeitsgemeinschaften LAG Geschlechterpolitik, LAG Migration, Integration und Antidiskriminierung, LAG Land-Stadt-Grün, LAG Soziales, LAG Bildung, LAG Demokratie und Recht an, die von den jeweiligen Gremien benannt werden. Bei der Gründung einer LAG Behindertenpolitik wird auch diese ein Mitglied in die Kommission entsenden. Für die Zusammensetzung der Kommission sind eine Mindestquotierung sowie die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft anzustreben. Die Vielfaltkommission kann zudem bis zu 3 kooptierte Mitglieder wählen.
b. Arbeitsauftrag der Vielfaltskommission sind die datenbasierte Identifizierung von diskriminierten und unterrepräsentierten Gruppen im Landesverband sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zu folgenden Zielen und Maßnahmen des Vielfaltsstatuts:
c. Bei der Erfüllung ihres Arbeitsauftrages soll die Vielfaltskimission mit Vertretungen von Betroffenen und Bündnissen, die sich gegen Diskriminierung engagieren, zusammenarbeiten.
3. Für zukünftige Einstellungen von Arbeitnehmer*innen verpflichtet sich der Landesvorstand als Arbeitgeber dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Dazu werden Stellenausschreibungen so gestaltet, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen.