Corona-Pandemie in Sachsen – Aus der dritten Welle in eine wissenschaftsbasierte Strategie für sichere Bildung und gesellschaftliches Leben

Die dritte Welle der Corona-Pandemie trifft Sachsen erneut besonders hart. Erneut verzeichnet der Freistaat mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 die bundesweit höchsten Infektionszahlen. Der verstärkte Ausbau von Test- und Impfkapazitäten weist in die richtige Richtung, reicht jedoch noch nicht aus, um der verstärkten Ausbreitung von Corona durch die britische Virus-Mutante wirksam zu begegnen. Die Bundes-‚Notbremse‘ erfüllt die Erwartungen an ein schlüssiges und ausgewogenes Gesamtkonzept, um die Pandemie in den Griff zu bekommen, nicht. Sie wirkt lediglich einer ungebremsten Ausweitung des Infektionsgeschehens entgegen. Auf Landesebene braucht es einen echten Perspektivplan mit dem Ziel, die Pandemie nachhaltig zu kontrollieren. Maßnahmen müssen an das jeweilige regionale und lokale Infektionsgeschehen angepasst sein. Solange dies nicht im Infektionsschutzgesetz geregelt wird, ist der Freistaat Sachsen gefordert.

Aktuell treffen Lockdown-Maßnahmen weiterhin Kinder, Jugendliche und Familien hart. Nach einem Jahr der pandemischen Krise, nach einem Jahr ohne normalen Unterricht an Schulen und Kitas muss deren Öffnung Priorität gegenüber sonstigen Lockerungen haben. Dabei gilt es, das Infektionsgeschehen in den betroffenen Personengruppen genau zu beobachten und Ansteckungen weitestgehend zu verhindern. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Arbeitswelt deutlich stärker in die Verantwortung nehmen als bisher, um die Infektionszahlen zügig, massiv und dauerhaft zu senken.

Ist die dritte Welle gebrochen, müssen Maßnahmen konsequent darauf abzielen, einen erneuten Anstieg von Infektionen zu verhindern und Inzidenzwerte dauerhaft niedrig zu halten, um möglichst jeden einzelnen Fall konkret rückverfolgen und isolieren zu können. Je mehr bürgerliche Freiheiten im öffentlichen Leben zurück gewonnen werden, umso achtsamer müssen wir damit umgehen, um diese bei gleichzeitigem Gesundheitsschutz nachhaltig zu sichern. Dies gelingt durch umfassende und konsequente Konzepte zur Testung und Kontaktnachverfolgung sowie zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen, die auch bei einem geringen Infektionsgeschehen aufrecht erhalten bleiben.

Politik muss verständlich regeln und nachvollziehbar gestalten. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Bekämpfung der Covid19-Pandemie, die den Bürger*innen auch in dieser schwierigen Situation Perspektiven und Gestaltungsräume bietet und sich bei der Einschränkung von Bürgerrechten auf plausible und nachweisbar relevante Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsgeschehens stützen. Gleichzeitig wollen wir den Schutz vor einer Covid19-Infektion dadurch erleichtern, dass der Zugang zu Schutzmaßnahmen wie Impfungen, Homeoffice und Testungen so einfach und alltagsnah wie möglich gestaltet wird.

Wir stehen für ein differenziertes, wissenschaftlich fundiertes Pandemie-Management, das kontinuierlich und verantwortungsbewusst die jeweils positiven und negativen gesundheitlichen Folgen verschiedener Infektionsschutz-Maßnahmen abwägt. Das bedeutet für uns zum derzeitigen Zeitpunkt insbesondere, dass wir das erheblich reduzierte Ansteckungsrisiko in Außenbereichen berücksichtigen und Menschen mit vollständigem Impfschutz von verpflichtenden Testungen dort ausnehmen.

Das vorliegende Papier ist die dritte Fortschreibung von politischen Maßnahmenvorschlägen und strategischen Aussagen in Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie in Sachsen – jeweils der pandemischen Lage zum Zeitpunkt der Entstehung und Beschlussfassung entsprechend – die gemeinsam mit Fachabgeordneten und -Politiker*innen sowie Landesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen erarbeitet wurde.

Wissenschaftsbasiertes Entscheiden und Handeln

Wir brauchen mehr Transparenz für die Entscheidungsfindung: Getroffene Maßnahmen müssen begleitet werden durch fundierte, dem aktuellen wissenschaftlichen Sachstand entsprechende Begründungen. Für eine wissenschaftsbasierte Entscheidungsfindung braucht es eine höhere Qualität der erhobenen Daten als aktuell. Das gilt insbesondere für die Bestimmung der Inzidenz und die Beurteilung der Dynamik durch repräsentative Stichproben-Testungen in der Bevölkerung. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Feiertage und Meldeverzögerungen sowie unterschiedlich hohe Test-Volumina die Inzidenz-Werte erheblich verzerren. Rücknahmen von Restriktionen sind bei stagnierender oder ansteigender Infektionsdynamik sind nur für Bereiche denkbar, in denen nach jeweils aktueller wissenschaftlicher Datenlage kein relevantes Infektionsrisiko besteht. Wir fordern weiterhin ein, dass der Bund größere Anstrengungen unternimmt, um belastbare Daten zu den Orten und Kontexten, in denen Covid19-Ansteckungen stattfinden, zu gewinnen. Dies schließt ein, dass unterschieden werden muss zwischen Ansteckungen im eigenen Haushalt und anderen Ansteckungen in privaten Kontexten.

Wir BÜNDNISGRÜNE halten fest an unserer Forderung nach einer konsequenten interdisziplinären Einbeziehung der Wissenschaft zur Beratung Parlament und Regierung durch einen multidisziplinär besetzten Pandemierat, der die Vielfalt der aktuellen wissenschaftlichen Debatte abbildet. Der Pandemierat soll bei der Entwicklung von langfristigen Strategien unterstützen, bei Ad hoc-Entscheidungen beratend zur Seite stehen und kontinuierlich neue und relevante wissenschaftliche Erkenntnisse in die politische Debatte einspeisen. Er soll außerdem den „dynamischen Faktor“ in der Beurteilung des Pandemie-Geschehens weiterentwickeln hin zu einem Entscheidungs-Kriterium, das neben Bettenauslastung und Inzidenzen weitere Kenngrößen berücksichtigt und eine umfassendere Beurteilung der Pandemie-Dynamik in der gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatte ermöglicht. Gemeinsam mit dem Pandemie-Rat wollen wir eine konzeptionelle Untersetzung der sächsischen Hotspotstrategie erreichen, die zwischen Land und Landkreisen verbindlich geregelt ist. Ebenso sollen Öffnungsstrategien entwickelt und vorbereitet werden, die beim Erreichen niedriger Inzidenzwerte diese stabilisieren und wiedergewonnene Freiheiten in Bildung, Arbeitswelt und öffentlichem Leben sichern.

Stärker als bislang sollen Wissenschaftler*innen auch dafür herangezogen werden, Infektionsschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Eigenschutz sowie Impfungen mit einer bestmöglichen Verständlichkeit zu kommunizieren. Eine bessere und zielgruppenorientierte Impf-Kommunikation hilft sozialer Ungleichheit entgegen zu wirken und trägt zur Entlastung impfender Ärzt*innen bei. Wir wollen das Gesundheitswissen der Bürger*innen fördern, indem noch stärker als bislang regelmäßig aktualisierte, einfach verständliche Informationen zu den wichtigsten Neuerungen beim Impfgeschehen, den allgemeinen Infektionsschutz-Maßnahmen, Testungen und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Das schließt auch häufigere, gegebenenfalls tägliche Pressekonferenzen der Staatsregierung zur Beantwortung von Fragen und der Herstellung von Transparenz ein.

Infektionsschutz strukturell stärken

 Um unter der Voraussetzung einer zunehmenden Corona-Müdigkeit in der Bevölkerung ist es grundlegend, dass Maßnahmen transparent, nachvollziehbar und umsetzbar und Verordnungen wie auch Perspektiven klar und schlüssig sind. Neben bundeseinheitlichen Regeln bedarf es dazu einer verständlichen Form und sprachlichen Gestaltung der Corona-Schutzverordnung, die im Zuge ihrer Weiterentwicklung in den letzten Monaten zunehmend undurchsichtig und inkonsistent geworden ist. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern eine radikale Vereinfachung des Vorordnungstextes ein, die für mehr Klarheit sorgt, sich an Handlungsfeldern orientiert und Widersprüche beseitigt. Landesweite Regelungen müssen an die ‚Notbremse‘ des Bundes andocken und darauf abgestimmt sein.

Ein handlungsfähiger öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) ist und bleibt für die gesamte Dauer der Pandemie essenziell. Dies setzt voraus, dass Personal für eine 24-Stunden-Kontaktnachverfolgung und verbindliche Quarantänebegleitung stets verfügbar ist und durch eine leistungsstarke Digitalisierung der Gesundheitsämter so effizient wie möglich arbeiten kann. Die Möglichkeiten der digitalen Kontaktnachverfolgung müssen aufgewertet werden, insbesondere durch die Anbindung von Apps zur Kontaktnachverfolgung an die Gesundheitsämter. Zusätzlich bedarf es barrierearmer Lösungen der Kontaktnachverfolgung für alle Menschen, die kein Smartphone besitzen oder einsetzen wollen, etwa Kinder oder Senior*innen. Für Menschen, die in Quarantäne gehen müssen, braucht es räumliche Angebote wie beispielsweise Quarantänehotels im Fall, dass nur ein Haushaltsmitglied infiziert ist sowie Versorgungangebote für Menschen in Einpersonenhaushalten.

Um das Infektionsgeschehen schnell und effektiv zu stoppen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen und danach auf einem niedrigen Niveau zu halten, müssen Standards zum Testen, Tracen und Isolieren (TTI) weiter ausgebaut werden. Eine abgestimmte Teststrategie muss sicherstellen, dass zielgruppengerechte Testverfahren weiter entwickelt und Testkapazitäten in den ländlichen Räumen ausgebaut werden. Dafür sollen Apotheken, gegebenenfalls mit finanziellen Anreizen, noch stärker eingebunden werden. An allen Orten, wo sich Menschen in Risikokonstellationen, also insbesondere in Innenräumen begegnen, müssen mindestens drei Testungen pro Woche durchgeführt werden und auch bei einem geringen Infektionsgeschehen aufrecht erhalten werden. Zur Stärkung von Akzeptanz und Eigenverantwortung soll die Bedeutsamkeit von regelmäßigen Schnelltests und Selbst-Test für die Pandemiebekämpfung verstärkt erklärt werden. Außerdem muss darüber aufgeklärt werden, was positive und negative Testergebnisse bedeuten und wie damit jeweils umzugehen ist.

Die Immunisierung durch Impfungen ist und bleibt im Kampf gegen die Corona-Pandemie der wichtigste Baustein. Das Impfen muss durch einen weiteren Ausbau der Impforte und -möglichkeiten alltags- und wohnortnäher möglich sein, beispielsweise durch mobile Impfteams und durch die Betriebsärzt*innen. Dabei müssen sozial benachteiligte Stadtteile verstärkt in den Fokus rücken. Impfangebote für Kinder und Jugendliche haben für uns Priorität. Impfungen mit AstraZeneca sollen auf der Basis der Freiwilligkeit auch Personen unter 60 Jahren sowie Personen, die keiner Risikogruppe angehören, ermöglicht werden. Zudem sollte sich der Freistaat auf Bundesebene für eine erheblich beschleunigte Zulassung von Curevac und weiterer Impfstoffe stark machen. Insgesamt muss Sachsen im bundesweiten Ranking der Erstimpfungs-Raten deutliche Fortschritte erzielen. Die Zweitimpfungsrate darf nicht länger auf Kosten der Erstimpfungsrate gehen. Dafür sollten Impfzentren bei entsprechender Nachfrage, Personalkapazität und Impfstoffverfügbarkeit auch ohne zeitliche Begrenzung impfen.

Bildung sicher machen

Schulen brauchen Vertrauen, Sicherheit und Unterstützung in der Krise. Um flächendeckend sicheres Lernen zu realisieren bedarf es eines verlässlichen Stufenplans, der lokal greift. Wir fordern eine verlässliche Entscheidungsmatrix mit einer rechtssicheren und verantwortungsvollen Perspektive für den sicheren Schulbetrieb in der Pandemie. Ein solcher Plan muss auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeitet werden und deutlich machen, bei welchen Kennzahlen welche Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind. Dazu gehören gemeindescharfe Inzidenzwerte und Impfquoten für Schulpersonal ebenso wie das tatsächliche Infektionsgeschehen in der Einrichtung. So kann Planungssicherheit und Vertrauen geschaffen werden. In die Umsetzung vor Ort sollten Lehrkräfte, Erzieher*innen, Eltern und Schüler*innen zwingend eingebunden werden.

 Um Bildung sicher zu machen, müssen Schulen und Kitas weiterhin mit Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ausgestattet werden, damit Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb geschützt werden können. Es darf keine Schlupflöcher in der Teststrategie geben. Wenn ausreichend Kapazitäten für PCR-Tests zur Verfügung stehen, sollte auch die Einführung von gepoolten PCR-Tests als Gurgeltests geprüft werden, da diese Infektionen früher und sicherer erkennen. Für kleiner Kinder sind alternative Tests wie Lolly- oder Spucktest zu prüfen und zur Anwendung zu bringen. Die Entscheidungsmatrix muss klare Handlungsempfehlungen im Falle positiver Testergebnisse enthalten. Darüber hinaus sind die Impfstrategie für alle an Schule und Kita Beschäftigten wie auch wirksame Maßnahmen für eine sichere Unterrichtsorganisation einschließlich Unterricht und Betreuung in kleinen Gruppen und nach Möglichkeit im Freien, das Tragen von Masken und Einhalten von Hygienemaßnahmen sowie die Nutzung technischer Möglichkeiten, wie Luftreiniger für Klassenzimmer ohne ausreichende Querlüftung zügig umzusetzen. Die Aussetzung der Präsenzpflicht soll als ein wichtiger Baustein für eine sichere Beschulung während der Pandemie erhalten bleiben, sodass Familien eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können.

Wir wollen alle Schulen auf ein solides digitales Fundament stellen. Dazu gehört der Ausbau von Breitband, WLAN, sichere Server wie auch Lernmanagement- und Kommunikationswerkzeuge für die Schulen. Die Digitalisierung kommt langsam voran. Neben dem Digitalpakt I sorgen Lehrkräftelaptos und Endgeräte für die Schüler*innen für erste Digitalisierungsschübe. Neben Infrastruktur, Ausstattung und Lehrkräftefortbildung darf nicht unter den Tisch fallen, dass aktuell viele Schüler*innen am Unterricht nicht teilhaben. Die Mehrbedarfsregelung des SGB II muss angepasst werden, damit niemand vom Lernen ausgeschlossen bleibt. Ferner braucht es weitere Endgeräte für Schüler*innen, eine Verbesserung der Nutzer*innenfreundlichkeit der Lehr- und Lernplattformen sowie Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte. Für die vernetzte und digitale Schule müssen Schulentwicklungsprozesse professionell begleitet und unterstützt werden. Schulträger brauchen Unterstützung, um IT-Support für jede Schule zu etablieren. Im Bund setzen wir uns dafür ein zeitnah Verhandlungen für einen „Digitalpakt Plus“ aufzunehmen, der eine längerfristige Finanzierung etwa von IT-Personal sicherstellt.

Wir wollen einen Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche aufzuspannen, der individuell das Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen und Kompetenzen fördert und eine sichere Lernumgebung ermöglicht, um das Recht auf Bildung für alle zu gewährleisten. Schulsozialarbeit soll den psychosozialen Folgen der Corona-Krise für Schüler*innen mit professionellen Beratungs- und Unterstützungsangeboten begegnen. Mit Freiwilligen, Lehramtsstudierenden, Fellows oder Patenschaftsmodellen sollen Schüler*innen gezielt unterstützt werden. Das Kultusministerium soll zusammen mit Bildungsforscher*innen hochwertige und sachsenweit anwendbare digitaler Diagnoseinstrumente entwickeln, um pandemiebedingte Lernlücken und Kompetenzstände kontinuierlich zu erfassen und passende individualisierte Lernangeboten ermöglichen. Dazu gehört ein umfassender Pool mit geeigneten Testaufgaben, der auf einer niederschwelligen Plattform frei zugänglich bereitgestellt wird und die Grundlage für gezielte Förderangebote darstellt. Wir wollen darüber hinaus Lehrpläne, Kompetenzanforderungen sowie Prüfungsinhalt und Prüfungslast unter wissenschaftlicher Begleitung kritisch auf den Prüfstand stellen und langfristige Lehren aus der Pandemie ziehen. Dazu haben wir im Doppelhaushalt zusätzliche Gelder veranschlagt.

Damit zukünftige Krisen nicht erneut auf die Kosten der Schwächsten geht und das Versprechen des Aufstiegs durch Bildung endlich eingelöst wird, braucht es einen bildungspolitischen Aufbruch. Schulen müssen endlich gezielt unterstützt werden. Mit der Entwicklung und Anwendung von Sozialindizes können wir Ressourcen dahin lenken, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Dies sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Elternhaus. Die Voraussetzungen dafür sind im Sächsischen Doppelhaushalt für 2021/2022 geschaffen, um so beste Bildungschancen zu garantieren. Darüber hinaus wollen wir, dass multiprofessionelle Teams zum Standard in Sachsens Schulen und Kitas werden. Diese entlasten Lehrkräfte und Erzieher*innen, ermöglichen individuelle Förderung sowie Konfliktmanagement und professionalisierte Elternarbeit. Zu diesen Teams gehören je nach Bedarf neben Lehrkräften, Erzieher*innen und Schulleitungen etwa Sozial-, Medien- oder auch Theaterpädagog*innen, Fachkräfte für Sprachförderung, Integrationshelfer*innen, IT-Expert*innen, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen.

Verantwortung und Perspektiven in der Arbeitswelt

Um die Pandemie wirksam zu bekämpfen und zu beenden, müssen alle gesellschaftlichen Bereiche ihren Beitrag leisten. Es ist enttäuschend, dass die Möglichkeiten, die Arbeitswelt verbindlich bei der Pandemiebekämpfung in die Pflicht zu nehmen im Zuge der Bundes-‚Notbremse‘ ungenutzt blieben. Abgesehen von strengeren Homeoffice-Regelungen, die wir begrüßen, betreffen die bundesweiten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz einseitig Bildung und Privatleben. Damit ist die ‚Notbremse‘ weder ausgewogen, noch stark genug, um die dritte Welle konsequent zu brechen, sondern dient lediglich einer Verlangsamung. Entsprechend ist der Freistaat gefordert nachzusteuern und ergänzend zu Masken-, Abstands- und Hygieneregeln eine Testpflicht für Unternehmen einzuführen. Dabei sollen Beschäftigte, für die kein Homeoffice möglich ist, sich mindestens dreimal wöchentlich testen oder testen lassen. Die Kosten für die Tests sollen dabei von den Unternehmen getragen werden. Unternehmen, die außerhalb des Kurzarbeitergeldes weitere Corona-Hilfen bewilligt bekommen haben, sollen einen Anspruch auf eine Mitfinanzierung der Test-Anschaffungskosten durch den Freistaat Sachsen erhalten. Bei hohen Infektionszahlen müssen für Unternehmen außerhalb der Grundversorgung Clusterquarantäneregelungen greifen. Im Falle sehr hoher Inzidenzwerte sollen Hotspot-Strategien für Betriebe mit Arbeitsplätzen, für die keine Homeoffice-Lösungen möglich sind und die nicht der Daseinsfürsorge zuzurechnen sind, verpflichtende Betriebsruhen über einen bestimmten Zeitraum vorsehen. Vor dem Hintergrund möglicher Langzeitfolgen einer Covid19-Erkrankung ist Infektionsschutz stärker als betrieblicher Gesundheitsschutz zu verstehen, der entsprechenden Arbeitsschutzkontrollen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Berufsgenossenschaften, unterliegen muss.

Zusätzlich bedarf es einer verlässlichen Öffnungsstrategie auf der Grundlage niedriger Inzidenzen, um allen Beschäftigten und Unternehmer*innen, insbesondere in Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche – den wirtschaftlich Hauptleidtragenden der Krise – eine wirtschaftliche Perspektive sichern zu können. Dazu ist der Ausbau der Impfstrategie unabdingbar, in die auch Betriebsärzt*innen einbezogen werden sollen. Zur Stärkung von Öffnungsperspektiven für die betroffenen Branchen unterstützen wir die Weiterführung und den Ausbau von Modellprojekten, solange diese fundiert wissenschaftlich begleitet werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Click & Meet für den lokalen Einzelhandel weiterhin bestehen bleibt. Als Voraussetzung für die Nutzung entsprechender Angebote muss der Nachweis eines wirksamen Impfschutzes oder eines tagaktuellen negativen Corona-Schnelltests erbracht werden. Wir wollen perspektivisch für die Dauer der Pandemie mehr Outdoor-Verkaufsmöglichkeiten für den Einzelhandel und Outdoor-Kulturangebote ermöglichen.

Statt einer immer länger dauernden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wollen wir die Dauer für Insolvenzen in Eigenverwaltung sowie Schutzschirmverfahren um sechs weitere Monate verlängern. Damit stützen wir Unternehmen, die über geprüfte zukunftsfähige Konzepte verfügen. Wir wollen alle Möglichkeiten der Unterstützung ausschöpfen, um durch die Coronakrise bedingte Privatinsolvenzen bei Selbständigen und Inhaber*innen von Personengesellschaften zu vermeiden. Falls es doch so weit kommt, ist dafür Sorge zu tragen, dass noch nicht ausgezahlte Corona-Soforthilfen in die Insolvenzmassen einfließen und die mittlerweile verkürzte Privatinsolvenzzeit gegebenenfalls vorher beendet werden kann. Falls Corona-Soforthilfen zurückgezahlt werden müssen, wollen wir – wenn notwendig – großzügige Stundungsmöglichkeiten für die Unternehmen und Selbständigen einräumen

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