Gemeinsam mit Tschechien gegen Turów-Erweiterung

27. Februar 2021

Tschechien hat gestern die bereits angekündigte Klage gegen die Tagebauerweiterung in Turów gegen Polen offiziell am Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Dazu erklärt Norman Volger, Landesvorstandssprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:

»Sachsen und Ministerpräsident Michael Kretschmer müssen der Bundesregierung unmissverständlich klar machen, dass diese Tschechien bei der Klage gegen die Tagebauerweiterung im polnischen Turów in geeigneter Weise unterstützen sollte. Als anliegendes Bundesland haben wir das Recht und die Pflicht, dies im Interesse der sächsischen Bevölkerung vehement einzufordern.«

»Der Ausbau des Braunkohlekraftwerks in Polen hat spürbare negative Auswirkungen auf die Menschen in Ostsachsen. Dabei reden wir nicht nur über den Klimawandel, sondern ganz konkret auch über Bodenabsenkungen und fehlendes Grundwasser. Wenn im Dreiländereck nicht alle an einem Strang ziehen, so sollten es zumindest zwei tun und dabei unsere Umwelt und die Bevölkerung vor Ort schützen. Polen tut dies mit der geplanten Erweiterung des Tagebaus leider nicht und betreibt Raubbau auf dem Rücken der sächsischen Bevölkerung.«

Annett Jagiela, Kreisvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Görlitz ergänzt:

»Gute Nachbarschaft braucht verlässliches Recht: Der Braunkohletagebau Turów läuft illegal, das ist nicht akzeptabel. Es ist richtig, dass Tschechien jetzt Klarheit beim EuGH einfordert und die Bundesregierung sollte das unterstützen. Europäisches Recht und Gesetz müssen eingehalten werden, ansonsten verspielen wir das Vertrauen der Menschen in die EU. Die Situation im Dreiländereck ist schwierig für die Menschen, denn sie sind sich nah. Entschlossenes, klares und transparentes Handeln im Sinne der vereinbarten EU-Verträge hilft der Nachbarschaft.«

»Es ist bedauerlich, dass die EU-Kommission ihrer Verantwortung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen anzustrengen, nicht nachkommt. Die EU-Kommission hatte am 17.12.2020 bestätigt, dass mit der Lizenzverlängerung durch die polnis che Regierung um 6 Jahre geltendes EU-Recht verletzt wurde. Sie muss die Einhaltung einfordern. Das ist ihre Aufgabe. Darauf sollte die Bundesregierung ebenso hinwirken.«

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