Der Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen hat am vergangenen Samstag den Katalog zu Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, der bereits im Februar gefasst wurde, fortgeschrieben. Dazu erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorstandssprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen:
»Zwar sinken inzwischen endlich die Inzidenzzahlen und die ‚dritte Welle’ scheint gebrochen, doch gleichzeitig steigt die Lust auf geselliges und unbeschwertes Beisammensein. Immer mehr Menschen sind der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Regelungen müde. Um das Infektionsgeschehen dauerhaft so niedrig wie irgend möglich zu halten, braucht es eine wissenschaftsbasierte, verständliche und klare Strategie.«
»Das Beibehalten der Hygienemaßnahmen bleibt gemeinsam mit umfangreicher und gezielter Testung sowie Kontaktnachverfolgung das A und O der Pandemiebekämpfung bis ausreichend Menschen von jung bis alt geimpft sind. Für uns BÜNDNISGRÜNE bleibt in dieser Pandemie elementar, dass alle Entscheidungen durch wissenschaftliche Zahlen belegt, transparent getroffen und nachvollziehbar kommuniziert werden. Corona-Schutzverordnungen sollten lesbar für alle Bürger*innen sein, denn uns alle betrifft sie.«
»Digitalisierung bedeutet in der Corona-Pandemie auch, dass die Zettelwirtschaft ein Ende finden muss. Kontaktnachverfolgung funktioniert nur mit bester Technik bei gleichzeitig personell gut ausgestatteten Gesundheitsämtern. Testen, Tracen und Isolieren wollen wir weiter ausbauen.«
»Kindern und Jugendlichen, die solange schon große Lasten dieser Pandemie tragen, wollen WIR Vorrang bei der Impfung einräumen, sobald der Impfstoff für ab 12jährige zugelassen ist. Testungen bleiben wesentlicher Bestandteil des Kita- und Schulbetriebs. Einrichtungen sollen eine verbindliche Entscheidungsmatrix für jedwede Situation im Infektionsgeschehen und daraus resultierender Handlung an die Hand bekommen. Für Kinder und Jugendliche spannen wir einen Bildungsschutzschirm auf: Lernrückstände und psychosoziale Folgen wollen wir abfedern.«
»Analog zur Testpflicht in Schulen halten wir an an unserer Forderung nach einer Testpflicht in Unternehmen fest, in denen die Mitarbeit*innen in Präsenz arbeiten. Betriebe der Kultur- und Veranstaltungs- sowie Hotel- und Gastronomiebranche harren noch immer der Dinge, die da kommen. Für niedrige Inzidenzen wollen wir ihnen verbindliche Öffnungsmöglichkeiten darlegen. Gleichzeitig soll, bei positiver Perspektive, das Insolvenzrecht entgegenkommend ausgelegt werden.«
Der Beschluss in Kürze:
Wissenschaftsbasiertes Handeln:
- höhere Qualität der erhobenen Daten
- Einrichtung eines Pandemierats
- verständliche, zielgruppenorientierte Kommunikation der Maßnahmen
Infektionsschutz:
- personell und technisch gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst
- Testen, Trace, Isolieren (TTI) - Standards ausbauen
- Ausbau der Impforte
Kinder und Jugendliche:
- Impfpriorisierung, sobald der Impfstoff für ab 12jährige zugelassen ist
- verlässliche Entschleidungsmatrix für Einrichtungen, welche Maßnahmen in welcher Situation der Pandemie anstehen
- Testung an Schulen nach Möglichkeit durch Lolly- und Spucktests ergänzen
- Bildungsschutzschirm
- solides digitales Fundament der Schulen
Arbeitswelt:
- Testpflicht in Unternehmen, in denen die Mitarbeiter*innen nicht im Home Office arbeiten
- Öffnungsstrategien auf Basis niedriger Inzidenzen für Kultur- und Veranstaltungs- sowie Hotel- und Gastronomiebranche
- Entgegenkommen im Insolvenzrecht für besonders betroffene Betriebe, die über zukunftsfähige Konzepte verfügen