Chemnitz | Der Spitzenkandidat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen zur Bundestagswahl und Chemnitzer Stadtrat Bernhard Herrmann hat eine Feststellungsklage gegen die beiden Rechtsextremisten Michael Brück und Yves Rahmel beim Landgericht Chemnitz eingereicht. Beide hatten Herrmann über ihren Anwalt, den Rechtsextremisten Martin Kohlmann, mit einer Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Damit wollten sie erreichen, dass sie nicht mehr in Verbindung mit den gewalttätigen Geschehnissen in Zwönitz am 10.05.2021 gebracht werden. Herrmann hatte am 11.05.2021 auf seinem Twitteraccount geschrieben, dass an den Eskalationen in der erzgebirgischen Kleinstadt vor allen Dingen auch Störer von außerhalb beteiligt gewesen sein. Dabei hatte er auf ein Bild verwiesen, dass sowohl Rahmel als auch Brück am 10.05.2021 in Zwönitz zeigt.
Dazu erklärt Bernhard Herrmann: »Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass Rechtsextremisten aus dem Bundesgebiet nach Chemnitz ziehen. Dazu gehören Michael Brück (Die Rechte) aus Dortmund und weitere Personen. Diese versuchen auch im Rahmen der Corona Proteste Stimmung zu machen. Die Abmahnung gegen mich war ganz klar ein Versuch der Einschüchterung. Dagegen wehre ich mich. An den gewalttätigen Protesten in Zwönitz haben eine Vielzahl an Auswärtigen teilgenommen, die versucht haben, die Proteste und die Stimmung zu nutzen«,
Sein Rechtsanwalt Jürgen Kasek fügt hinzu: »Nach der Abmahnung durch den Anwalt der Herren Brück und Rahmel möchten wir mit der Feststellungsklage erreichen, dass der Sachverhalt geklärt wird. Wir wollen feststellen lassen, dass die von Herrn Herrmann getroffene Äußerung keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der beiden Rechtsextremisten darstellt. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Art. 5 Grundgesetz liegt keine Verletzung vor, die eine Unterlassung rechtfertigen würde.«