Sächsische Abschiebepraxis wirft Fragen auf

2. Juli 2021

Mehrfach wurden in den letzten Wochen in Sachsen Abschiebungen durchgeführt, bei denen Familien mit Kindern nachts und mit wenig Zeit aus ihren Wohnungen geholt wurden.

Dazu sagt Dr. Paula Piechotta, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen zur Bundestagswahl:
»Wenn Familien mit kleinen Kinder mitten in der Nacht aus dem Schlaf und aus ihrem gewohnten Leben gerissen werden, ist das sehr traumatisierend. Schon allein das Kindeswohl verbietet solche Abschiebungen. Wenn dann auch noch mitten in der Coronapandemie und trotz Pflegemangel in Vollzeit arbeitende Pfleger abgeschoben werden, dann können das große Teile der sächsischen Bevölkerung einfach nicht mehr nachvollziehen.«

Der Fall der neunköpfigen Familie I. aus Pirna zeigt dies beispielhaft. Wenige Stunden, bevor sich die Härtefallkommission mit dem Fall befassen konnte, wurde sie abgeschoben. Der Vater arbeitet als Pfleger, eine Tochter ist Teil des Integrationsprojekts Klangnetz Dresden, dessen Schirmherr Ministerpräsident Michael Kretschmer ist. Die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hob das Projekt Anfang 2019 als »wegweisendes und integrierendes Modellvorhaben« hervor.

Christin Furtenbacher, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen ergänzt:
»Wir BÜNDNISGRÜNE lehnen diese Praxis entschieden ab und haben innerhalb der Koalition wiederholt deutlich gemacht, dass dieses Vorgehen nicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages entspricht und abzustellen ist. Beim Koalitionsausschuss am kommenden Dienstag werden wir dies erneut zur Sprache bringen. Im neuen Leitfaden Rückführungspraxis braucht es klare und verbindliche Richtlinien, um solche Vorfälle auszuschließen. Außerhalb von Sonntagsreden spielt Integration für die CDU anscheinend keine Rolle. Die Art und Weise, wie die das SMI hier vorgeht, hat einen bitteren Beigeschmack und wirft Fragen auf: Will die CDU mit möglichst hohen Abschiebezahlen und Öffentlichkeitswirksamkeit der AfD Wählerstimmen abjagen? Werden deshalb Familien mit teils kleinen Kindern nachts aus ihrem mit viel Mühe aufgebauten Leben in Sachsen gerissen und in den Abschiebeflieger gesetzt?«

Hintergrund:
Abholungen bei Nacht verstoßen gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und gegen Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen berücksichtigt werden muss. Wenn das Staatsministerium des Innern organisatorische Gründe wie Flugzeiten als Rechtfertigung anführt, so ist dies zynisch und unmenschlich. Solche Kriterien müssen im Zweifelsfall hinter den grundlegenden Rechten von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern zurückstehen.

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