Kein Bergbau zu Lasten der Natur – Bergrecht ändern, Rohstoffe verantwortungsvoll gewinnen, Bauwende voranbringen

Der Protest gegen den Kiestagebau in der Laußnitzer Heide nördlich von Ottendorf-Okrilla rückt den Konflikt zwischen Rohstoffgewinnung und Naturschutz aktuell in den Blick. Auf Grundlage von seit Jahrzehnten bestehenden Abbaurechten erfolgt hier Kiesabbau. Das Abbaufeld Laußnitz 1 ist nun erschöpft und soll renaturiert werden. Das weitere Abbaufeld Würschnitz ist bereits genehmigt und wird schrittweise abgebaut. Im Planfeststellungsverfahren befindet sich das Abbaufeld Würschnitz-West. Naheliegende Moore sind durch den Kiesabbau gefährdet. Deren vollständiger Schutz muss nicht zuletzt aufgrund ihrer Klimarelevanz sichergestellt werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN sprechen uns gegen einen Kiestagebau in Würschnitz-West aus, insofern dadurch die umgebenden Moore irreversibel geschädigt werden.

Der NABU Sachsen und die Bürgerinitiative Contra Kiesabbau kämpfen seit vielen Jahren gegen den fortschreitenden Kiesabbau. Der Protest gegen den Kiestagebau in der Radeburger-Laußnitzer Heide, wie gegen andere Bergbauvorhaben, weist auf das naturzerstörende Potential von Rohstoffgewinnung hin. Wie andere Bergbauvorhaben erfolgt auch der Kiesabbau in Würschnitz auf Basis rechtlich verbindlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen zu akzeptieren bedeutet aber nicht, dass wir die getroffenen Entscheidungen für richtig halten. In unserem Rechtsstaat kann gerichtlich überprüft werden, ob die Entscheidung allen Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen.

Der Kampf gegen den Raubbau an der Natur und für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen prägt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen seit Beginn ihrer Gründung. Jahrzehntelang haben wir insbesondere gegen den Braunkohletagebau gekämpft und konnten gemeinsam mit vielen Initiativen und Bürger*innen dessen verbindliches Ende erreichen. Wir unterstützen lokale Initiativen vor Ort und setzen uns zugleich für umfassende Verbesserungen wie eine Reform des Bundesberggesetzes, für einen verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen und eine Kreislaufwirtschaft ein, mit der der naturzerstörende Abbau von Rohstoffen überwunden werden kann.

Bergrecht ändern – Zerstörung unersetzbarer Schutzgebiete verhindern

Bergbau ist oft mit erheblichen Eingriffen in Natur, Landschaft und Biodiversität verbunden. Im Bundesberggesetz wurden 1982 die bis dahin geltenden landesgesetzlichen Vorgaben zusammengefasst und in ein bundeseinheitliches Regelungsregime überführt. Seitdem wurde es versäumt, umwelt- und naturschutzrechtliche Anforderungen angemessen zu integrieren. Ausnahme ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, die europarechtlich angeordnet wurde. Der rechtliche Rahmen für den Bergbau muss dringend überprüft und auf der Höhe der Zeit weiterentwickelt werden. Nur wenn Natur und Landschaft Vorrang eingeräumt wird, können sie bei zukünftigen Abbauvorhaben wirksam geschützt werden.

Analog zum Vorgehen anderer Ostbundesländer sollten Abbauvorhaben in Sachsen (auch Anträge auf Erweiterungen) entsprechend dem im Jahr 1996 beschlossenen Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen genehmigt werden. Damit würde der Abbau von Bodenschätzen wie Kies, Sand und Stein über Baurecht und Immissionsschutzrecht durch die Landkreise entschieden. Änderungen im Bundesbergrecht sind für einen wirksamen Schutz von Natur und Landschaft bei Abbauvorhaben notwendig. Die extrem langen Verträge, die Sonderregelungen für Ostdeutschland, die ungenügende Beachtung von Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sind mit den Beschlüssen zum Klimaschutz in Bund und Land sowie der sich verschärfenden Klima- und Artenkrise nicht vereinbar. [...]

Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.

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