Versammlungsfreiheit schützen

Wir lehnen die Versuche, Versammlungsteilnehmer*innen, auch nach Auflösung der Versammlung, mit den Kosten von Polizeieinsätzen zu belasten, ab.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Novellierung des Versammlungsgesetzes, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah erfolgt.

Hintergrund

Ein liberales Versammlungsrecht und die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sind konstitutiv für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, dies auch unabhängig der in der Versammlung vertretenen Meinung. Gerade in Sachsen erscheint es nötig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass sich vorhandene politische Probleme nicht durch Verbote oder eine Zunahme von Repressionsmaßnahmen lösen lassen.

Daher lehnen wir die derzeit zu beobachtenden Versuche, die Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die Androhung von Kostenfolgen faktisch zu beschränken, ab. Sitzblockaden aus mehreren Personen stellen in der Regel eine friedliche Versammlung dar und fallen daher in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG. Die Androhung von Kostenfolgen stellt einen Eingriff dar, da die Versammlungsteilnehmer*innen bei Wahrnehmung des Grundrechts keine Gewissheit darüber haben, ob ihnen im Anschluss an die Auflösung der Versammlung Kosten auferlegt werden. Damit kann die individuelle Teilnahme, besonders an politisch und medial umstrittenen Versammlungen wie jener der „Letzten Generation“, von der persönlichen finanziellen Leistungsfähig- und -willigkeit abhängig werden. Das ist mit dem Charakter dieses elementaren politischen Freiheitsrechts nicht zu vereinbaren.

Die nunmehr angekündigten Versuche, Kosten gegenüber Protestierenden der „Letzten Generation“ einzutreiben, reiht sich in die zunehmende Diskreditierung gegenüber dieser Form des Protests ein.

In aller Deutlichkeit verurteilen wir sprachliche Entgleisungen, die angesichts von Straßenblockaden vorschnell von „Terror“ sprechen und damit der Zunahme der Gewalt auch auf der Straße Vorschub leisten.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Sächsische Versammlungsgesetz, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah weiterentwickelt wird. Dadurch soll dafür Sorge getragen werden, dass auch in Zeiten harter politischer Auseinandersetzungen dem Recht auf politische Teilhabe die größtmögliche Wirksamkeit zukommt. [...]

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1 – 

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2 – 

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3 – 

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