CDU-Forderung nach Wolfsabschuss in Sachsen ist unsachlich

22. April 2024

Zu den Äußerungen der sächsischen CDU, den Wolfsbestand in Sachsen jährlich um ein Drittel zu reduzieren, erklärt Christin Furtenbacher, Landesvorsitzende BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Sachsen: 

„Die CDU tritt jetzt auch beim Thema Wolf in einen Unterbietungswettbewerb mit der AfD. Sie fordert eine rechtlich überhaupt nicht zulässige Bestandsregulierung mit der Flinte in der Hand und übersieht dabei: Der Wolf ist eine europa- und bundesrechtlich streng geschützte Art. Wer den von Wolfsrissen immer wieder betroffenen Weidetierhalter*innen wirklich helfen will, setzt sich dafür ein, dass Herdenschutz und Weidetierhaltung auch in Zukunft auskömmlich unterstützt werden. Wir Grünen – allen voran unser Umweltminister Wolfram Günther – treten genau dafür ein. Und unser Umweltminister arbeitet gemeinsam mit den anderen Wolfsländern daran, dass Wölfe dort, wo es Probleme gibt, schneller entnommen werden können – und zwar rechtssicher und naturverträglich.
Die CDU muss sich auch hier entscheiden: Will sie sachlich bleiben und Rechtsstaatspartei sein? Pauschal ein Drittel der Wölfe abzuschießen, ist rechtswidrig. In Niedersachsen wurden erst vor wenigen Tagen die Regelungen eines neuen Schnellverfahrens für den Abschuss von Problemwölfen vom Verwaltungsgericht gestoppt.
Christin Furtenbacher weiter: "Wer ein ernsthaftes Interesse daran hat, dass Mensch und Wolf in Sachsen zusammenleben, der darf nicht mit Wildwest-Forderungen ankommen, die weder den betroffenen Weidetierhalter*innen und Landwirt*innen helfen noch eine Aussicht auf Umsetzung haben.“
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