Härtefallregelung für die Rückzahlung von Coronahilfen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen fordern die sächsische Staatsregierung auf, eine Härtefallregelung für die von den Rückforderungen der Coronahilfen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen vorzusehen. Diese Härtefallregelung soll die Möglichkeit beinhalten, bei Vorliegen einer akuten Notlage (Existenzbedrohung, sozialer oder gesundheitlicher Härtefall etc.) von einer Rückforderung teilweise oder ganz abzusehen. Außerdem soll auf Antrag eine zinsfreie Stundung oder Ratenzahlung der Rückforderung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ermöglicht werden. Die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen müssen aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Zudem sollen die Betroffenen bei der Prüfung möglicher Rückerstattungsansprüche für zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge unterstützt werden.

Zukünftige vergleichbare Programme müssen zudem folgenden Ansprüchen genügen:

1) Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfen müssen von Anfang an transparent sein und dürfen nicht rückwirkend verändert werden.

2) Insbesondere bei Nothilfeprogrammen in Krisenzeiten muss auch ein angemessenes Unternehmer*innengehalt Berücksichtigung finden.

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