Erhalt der natürlichen Ressourcen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen für eine Landwirtschaft, die schonend mit den natürlichen
Ressourcen umgeht und sicherstellt, dass auch künftige Generationen ihre Grundbedürfnisse der Ernährung mit
den zur Verfügung stehenden Ressourcen befriedigen können. Das gelingt dann am besten, wenn die
landwirtschaftlichen Betriebe im Einklang mit der Natur und nicht gegen diese wirtschaften und sich die
natürlichen Kreisläufe und deren Wechselwirkungen zu Nutze machen. In der Landwirtschaft Tätige befinden
sich diesbezüglich in schwierigen Abwägungsprozessen, da sie zudem Komponenten der Wirtschaftlichkeit
berücksichtigen müssen.
Vor allem anderen ist der dauerhafte Erhalt des Bodens mit seinem Humusgehalt grundlegend für die Zukunft
unserer Landwirtschaft. Nur Böden mit hohem Humusgehalt und der daraus folgenden hohen Fruchtbarkeit
können zuverlässige Erträge garantieren. Allein ein Gramm Boden enthält Milliarden von Mikroorganismen.
Unter einem Quadratmeter Boden leben Hunderttausende bis Millionen von Bodentieren. Die Rolle, die diese
Organismen für den Umsatz von Nährstoffen, den Abbau von Schadstoffen und für die Humus- und Bodenbildung
spielen, ist hoch komplex. Ein lockeres Gefüge des Bodens ermöglicht die Sauerstoffversorgung der angebauten
Pflanzen direkt sowie die der im Boden lebenden Nützlinge. Zudem ist diese wichtig für das Versickern von
Niederschlag auch bei Starkregen und um zugleich Bodenerosion zu vermindern.
Daher muss sich eine zukunftsfähige und in diesem Sinne nachhaltige Landwirtschaft um den Schutz und den
Erhalt des Bodens mit all seinen Funktionen kümmern. Boden ist nicht beliebig ersetzbar! Ein steigender
Humusgehalt im Boden ist nicht nur zentral für die Bodenfruchtbarkeit, sondern auch eine wichtige CO2-Senke.
Daher sind humusanreichernde Ackerbaumethoden das Rückgrat einer nachhaltigen Nahrungsmittelerzeugung.
Klima-, boden- und humusschonende Technologien sind bekannt – sie müssen nur konsequent angewandt
werden.
Zu den natürlichen Ressourcen gehören neben dem Boden mit seinen komplexen Lebensstrukturen auch die
übrigen Tier- und Pflanzenarten der freien Landschaft - also die Artenvielfalt bzw. Biodiversität hinsichtlich
Anzahl der Arten (Vielfalt) und Anzahl der jeweiligen Individuen (Biomasse). Auch hier steht intensiv betriebene
Landwirtschaft genau wie beim Boden für ein Wirtschaften, das seine eigenen Grundlagen langfristig gefährdet.
So ist die Landwirtschaft vielfältig direkt abhängig von Nützlingen, insbesondere Insekten, etwa für Bestäubung,
Bodenlockerung und natürliche Schädlingsreduzierung. Ohne Insekten ist nur noch eine Landwirtschaft möglich,
die im wesentlichen Kohlenhydrat-Produkte herstellt, die keine Bestäubung durch Tiere brauchen, sondern
windbestäubt sind. Ohne fliegende Insekten gibt es insbesondere kein Obst und kein Gemüse. Ohne Insekten
sinkt langfristig auch die Bodenfruchtbarkeit. Vor diesem Hintergrund ist die Feststellung, dass wir gegenwärtig
ein dramatisches Insektensterben erleben, höchst alarmierend. Aktuelle Langzeitstudien stellen für Deutschland
einen gravierenden Rückgang der Insektenbiomasse über die Dauer der letzten 27 Jahre fest. Insekten sind
zudem ein unersetzbares Glied der Nahrungskette. Ohne Insekten können zahlreiche andere Arten nicht
überleben, die auch wiederum selbst als Teil der Nahrungskette Lebensgrundlage für weitere Arten sind. Nach
Aussagen des Naturschutzbundes Deutschlands (NABU) verschwanden seit 1980 in ganz Europa 300 Millionen
Brutpaare aller Wiesenvögel aus landwirtschaftlichen Flächen. Das ist ein Rückgang um über 50 Prozent.
Besonders bei insektenfressenden Vogelarten geht der Trend seit Jahren nach unten. In Deutschland sind laut
NABU zwischen 1998 und 2009 12,7 Millionen Vogelbrutpaare verschiedener Arten verschwunden. Wenn die
Entwicklung so anhält, droht mehreren Arten in absehbarer Zeit das völlige Aussterben. Als wichtigste Ursachen
für das Sterben von Insekten und Vögeln wird die konventionelle Landwirtschaft benannt. Diskutierte Wirkpfade
sind die konsequente Ausräumung der Agrarlandschaft im Verlauf der letzten Jahrzehnte von vormals
vorhandenen Lebensraum bietenden Strukturen wie Hecken, Bäumen, Gehölzen, Feldrändern und Wegen mit
ihren grünen Rändern. Auf den ausgeräumten Flächen selbst werden immer weniger Kulturen, immer
großflächiger mit immer weniger Fruchtwechseln angebaut und alles andere Leben - ob Bei- bzw. Unkräuter,
Insekten oder Kleinsäuger flächendeckend mit entsprechenden Pestiziden abgetötet. Intensive Landwirtschaft,
so wie sie heute auch in Sachsen auf dem Großteil der Landwirtschaftsflächen betrieben wird, steht damit ganz
offensichtlich nicht mehr im Einklang mit dem Erhalt der Natur und der historisch gewachsenen Landschaft.
Glyphosat-Ausstieg jetzt!
Trotz dieser bekannten negativen Folgen ist der massive, flächendeckende und dauerhafte Einsatz von Pestiziden
gängige Praxis in der konventionellen Landwirtschaft. Einem Mittel kommt dabei besondere Bedeutung zu:
Glyphosat. Glyphosat hat sich im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte zum weltweit am häufigsten verkauften
Herbizid entwickelt. 800.000 Tonnen Produktionsmenge jährlich entsprechen einem Drittel aller
Pflanzenschutzmittel weltweit. In Deutschland werden in der Landwirtschaft jährlich zwischen 5.000 und 6.000
Tonnen auf rund 40 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Glyphosat wirkt nicht-selektiv gegen
Pflanzen. Dies bedeutet, dass alle damit behandelten Pflanzen absterben. Eingesetzt wird dieses Mittel, um
Felder vollständig frei von (aus Sicht der Landwirte) Unkräutern zu bekommen. Im Obst- und Weinanbau
verhindert es auch den Aufwuchs von Sträuchern. Die Anwendung ist vergleichsweise einfach und kann zugleich
die aufwendige Arbeit mit dem Pflug ersetzen. Viele Betriebe haben deshalb ihre Bodenbearbeitung in den
vergangenen Jahren so umgestellt, dass ein Pflügen nicht mehr erfolgt.
gelangt durch Auswaschung anschließend auch in Gewässersysteme. Das Umweltbundesamt hat erhebliche
negative Auswirkungen von Pestiziden im Allgemeinen und von Glyphosat im Speziellen auf die biologische
Vielfalt festgestellt. Durch das Entfernen von Wildkräutern und Beipflanzen werden Ernährungsgrundlagen und
Lebensräume für zahlreiche Lebewesen eingeschränkt, vernichtet und Ökosysteme dauerhaft geschädigt. Deshalb
geht ein langfristiger Biodiversitätsverlust insbesondere von Insekten und Vögeln mit der Anwendung von
Glyphosat einher. Das Totalherbizid hat negative Auswirkungen auf „Nichtzielarten“, und zwar nicht nur Pflanzen,
sondern auch Tiere. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat hohe langfristige Risiken für
pflanzenfressende Säugetiere (z.B. Nutztiere wie Kühe und Schafe) sowie wildlebende Tierarten (z.B. Vögel und
Maulwürfe) festgestellt. Eine weitere Studie hat festgestellt, dass Glyphosat die Aktivität und Reproduktion der
für die Bodenfruchtbarkeit unverzichtbaren heimischen Regenwürmer hemmt.
Nicht zuletzt sprechen immer mehr Anzeichen dafür, dass Glyphosat auch für den menschlichen Organismus
schädlich ist. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO, stuft Glyphosat als „wahrscheinlich
krebserzeugend beim Menschen“ ein. Glyphosat ist mittlerweile in Europa in einem Großteil der Bevölkerung
nachweisbar, in zahlreichen Nahrungsmitteln, in Baumrinden, in Gewässern und selbst in den jungen Schichten
des antarktischen Eises. Niemand kann sich vor Glyphosat schützen. Hochproblematisch ist, dass es im
Zulassungsverfahren für Agrochemikalien praktisch keine von der Industrie unabhängige Forschung gibt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb mit Nachdruck für die Einrichtung und die langfristige und
verlässliche Finanzierung unabhängiger Forschung insbesondere zu den Auswirkungen von Agrochemikalien und
von Gentechnik auf Mensch und Umwelt ein.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich deshalb dafür ein, dass die Anwendung von Glyphosat
umgehend beendet wird. Damit diese Umstellung für die sächsischen Landwirtschaftsbetriebe so gut als möglich
gelingen kann, sind diese dabei umfassend zu unterstützen. Je besser der Ausstieg aus dem Glyphosat dabei
geplant und je eher und umfassender er angegangen wird, desto geringer sind mögliche negative Folgen für die
betroffenen Landwirtschaftsbetriebe.
Die Organisation von Betriebsabläufen sowie die dazu passenden Investitionen in Technik erfolgen in den
Betrieben mit langfristiger Perspektive. Grundlegende Veränderungen gelingen daher umso besser, desto
langfristiger sie angegangen werden. Den Ausstieg aus Glyphosat nicht ab sofort aktiv anzugehen, wäre
unverantwortlich und für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe absehbar mit vermeidbaren
betriebswirtschaftlichen Nachteilen verbunden und das in einer Zeit, in der etwa wiederkehrende Preiskrisen
diesen Wirtschaftsbereich sowieso stark unter Druck setzen. Außerdem würden aber die mit einem gut geplanten
und umgesetzten Ausstieg verbundenen Chancen für langfristig nachhaltigere Strukturen verzögert oder
verpasst. Gegenüber anderen europäischen Regionen und deutschen Bundesländern, die den Ausstieg
gemeinsam mit den Landwirten jetzt aktiv angehen, würde Sachsen erhebliche und kaum wieder aufholbare
Standortnachteile entwickeln. Jetzt geht es nicht mehr darum, ob man den Ausstieg aus Glyphosat aus eigener
Einsicht will oder nicht, sondern nur noch, ob man ihn aktiv gestaltet oder davon überrollt wird.
Mit dem Verbot von Glyphosat sind daher für zahlreiche Betriebe erhebliche Auswirkungen auf deren gesamtes,
auf langjährige Perspektiven und Zyklen ausgerichtetes Betriebssystem verbunden und gleichermaßen auch zum
Teil erhebliche Kosten. Zugleich ist festzuhalten, dass die Umstellung auf Bodenbearbeitung ohne Pflug bis vor
wenigen Jahren noch staatlich gefördert wurde und auch der Einsatz von Glyphosat staatlich nicht nur
genehmigt, sondern auch durch die Behörden im Rahmen der guten fachlichen Praxis angesehen und
befürwortet worden ist. Daher dürfen Landwirtschaftsbetriebe berechtigt darauf vertrauen, dass eine nunmehrige
Änderung dieses im Wesentlichen erst in den letzten beiden Jahrzehnten eingeführten Systems nun nicht von
den Landwirtschaftsbetrieben allein geleistet werden darf. Geänderte gesellschaftliche Anforderungen an die
Landwirtschaft sollen auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufgefasst und deshalb die Betriebe bei ihrer
Umstellung unterstützt werden.
Sachsens Landwirtschaft insgesamt unabhängig von Pestiziden machen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich dafür ein, dass der Ausstieg aus dem Einsatz von Glyphosat,
das gegenwärtig noch integraler Bestandteil der Flächenbewirtschaftung einer Vielzahl der Betriebe ist, dafür
genutzt wird, die Landwirtschaft durch eine generelle Pestizidreduktionsstrategie unabhängiger von Produkten
der Agrochemie zu machen.
Seitens der bisherigen Befürworter einer Verlängerung des Einsatzes von Glyphosat wird vorgebracht, dass es
zurzeit kein chemisches Mittel gäbe, das für den Landwirt so effektiv sei wie Glyphosat. Entweder seien denkbare
Ersatzstoffe toxischer oder unwirksamer oder beides und zudem in der Regel auch teurer. Außerdem sei die
Entwicklung neuer Wirkstoffe durch aufwendige und damit verbunden äußerst langjähriger und teurer
Zulassungsverfahren kaum noch möglich. Nicht nur deshalb kann der unabwendbare Ausstieg aus Glyphosat
nicht mit der Zielsetzung erfolgen, dieses Mittel wegen seiner sich immer deutlicher abzeichnenden negativen
Nebenwirkungen einfach durch ein oder mehrere andere oder neue chemische Substanzen zu ersetzen. Vielmehr
ist eine strukturelle Abkehr von der in den letzten Jahrzehnten entstandenen Abhängigkeit weiter Bereiche der
Landwirtschaft von der Agrochemie dringend erforderlich.
Langjährig verwendete Mittel haben aufgrund natürlicher Ausleseprozesse über die Jahre ihres Einsatzes stets
und unausweichlich eine abnehmende Wirkung, weshalb sie in immer größerer Menge eingesetzt werden
müssen. Deutschlandweit erhöhte sich der Inlandsabsatz an Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln laut dem
Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seit 1993 von 28.930 Tonnen auf 48.611
Tonnen im Jahr 2016. Ebenfalls bilden sich mit der Zeit immer mehr Resistenzen, weshalb auch eine Steigerung
der Wirkstoffmengen irgendwann an ein natürliches Ende gelangt. Zugleich zeigen sich regelmäßig erst nach
langjährigem und großflächigem Einsatz der einzelnen, in dieser Form in der Natur jeweils nicht natürlich
vorkommenden chemischen Wirkstoffe deren ungewollte schädigenden Wirkungen auf Boden, Pflanzen, Tiere
und Mensch. Dadurch findet der Einsatz jeder Chemikalie früher oder später ein Ende. Entweder wird der Einsatz
wegen Wirkungslosigkeit beendet oder aufgrund bestehender Gesetze und gesellschaftlichen Drucks wird der
Einsatz rechtlich immer weiter eingeschränkt, um schließlich ganz verboten zu werden. Die Geschichte der
Agrochemie zeigt die Gültigkeit dieser Regel für ausnahmslos alle bisher auf den Markt gebrachten Wirkstoffe.
Erinnert seien beispielsweise an das jahrzehntelang weltweit meistverwendete Insektizid DDT, das heute
verboten ist, weil es nicht nur die Schalen von Vogeleiern schädigt, sondern zu erheblichen Krebsrisiken für den
Menschen führt; das Insektizid Dieldrin, das zu einem regelrechten Fisch- und Vogelsterben sowie zu Todesfällen
bei Nutztieren und Hausgeflügel führte und deshalb verboten wurde oder das zur Behandlung von
Entzündungen und Schmerzen bei Rindern eingesetzte Diclofenac.
Gegenwärtig finden Landwirte immer mühsamer Mittel, die überhaupt noch zum Einsatz zur Verfügung stehen
etwa gegen Pflanzenschädlinge oder Insekten, die Mais oder Raps schädigen, weil Pflanzen und Insekten durch
den massenhaften und dauerhaften Einsatz von Agrarchemikalien gegen die marktgängigen Produkte der
Chemiekonzerne Resistenzen herausgebildet haben. So gibt es etwa gegen das resistente Gras
Ackerfuchsschwanz keine chemischen Herbizide mehr, die sicher wirken. Der Ackerfuchsschwanz hat diese
Resistenzen gegen die bislang sicher wirksamen Herbizide Atlantis (von Bayer), Caliban (Cheminova), Broadway
(Dow Agro), Traxos und Axial (beide Syngenta) erst neuerdings entwickelt. Dabei ist der Ackerfuchsschwanz nur
ein Beispiel von immer mehr erst neuerdings multiresistenten Wildkräutern. Diese gewöhnen sich schlicht an die
chemischen Wirkstoffe und scheiden sie wieder aus, anstatt daran zugrunde zu gehen. Man geht davon aus, dass
die Ursache darin liegt, dass die Landwirtschaftsbetriebe oft nicht mehr pflügen, sondern stattdessen ihre Felder
vor der Aussaat mit Glyphosat bereinigen und später standardmäßig selektive Herbizide gegen die Gräser
einsetzen. Genauso mehren sich die Meldungen zu resistenten schädlichen Insekten, wie u.a. Rapsglanzkäfer,
Kohlschotenrüssler, Rapserdfloh und mehrere Blütenschädlinge. Vergleichbar ist das mit der Situation in der
Medizin, in der wegen des breiten Einsatzes von Antibiotika die Gefahr absehbar wird, dass keine Wirkstoffe mehr
für konkrete Bedarfsfälle zur Verfügung stehen.
Dazu kommen die Folgen des langjährigen, kontinuierlichen und in weiten Bereichen flächendeckenden
Einsatzes erheblicher Mengen chemischer Einsatzstoffe auf Feldern und in Plantagen, also in der freien
Landschaft für die Umwelt, namentlich Boden und Bodenorganismen, Wasser, Natur (wilde Tiere und Pflanzen),
Nutztiere sowie die menschliche Gesundheit. Vor diesem Hintergrund ist jedes Gramm Wirkstoff, das weniger
eingesetzt wird, ein absoluter Gewinn.
Nicht zuletzt stehen weite Bereiche der Landwirtschaft vor dem Problem, dass sie sich in den letzten Jahrzehnten
in eine völlige Abhängigkeit von der Agrochemie begeben haben. Die berechtigten Klagen, dass vom
Endverkaufspreis landwirtschaftlicher Produkte gerade beim Landwirt nur ein kleiner Bruchteil ankommt, stehen
auch im Zusammenhang mit dieser Abhängigkeit. Der Weltmarkt allein für Pflanzenschutzmittel (also ohne
chemische Düngemittel) betrug im Jahr 2014 42,7 Mrd. Euro. Der Umsatz in Deutschland lag bei 1,6 Mrd. Euro.
Zur Zeit werden pro Jahr deutschlandweit über 48.000 Tonnen Wirkstoffe verkauft.
Schon angesichts aktuell fehlender chemischer Alternativen zum Glyphosat steht ein Ersatz dieses Stoffes unter
Beibehaltung der gegenwärtigen glyphosatbasierten Bodenbearbeitung nicht zur Debatte. Weder ist in der
Chemie-Forschung eine Alternative absehbar, noch ist die Suche danach überhaupt sinnvoll. Das System einer
auf dem breiten standardmäßigen Einsatz von Agrochemie basierenden Landwirtschaft ist bereits heute deutlich
erkennbar an sein Ende gelangt.
Es ist daher zwingend erforderlich, die landwirtschaftliche Praxis grundsätzlich weiter zu entwickeln. Eine Abkehr
vom derzeitigen Landwirtschaftsmodell, das durch die Abhängigkeit und den übermäßigen Einsatz von
Pestiziden gekennzeichnet ist, ist unabweisbar – im Interesse der Landwirtschaft selbst, der Gesellschaft
insgesamt und der Umwelt. Die Folgekosten für Umweltschäden an Wasser, Boden, Fauna und Flora können nicht
mehr hingenommen werden. Längst sind der Insektenschwund, der Rückgang der Brutvögel und die
ausgeräumte Landschaft in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Es besteht die absolute Notwendigkeit des
Übergangs zu einer nachhaltigen Erzeugung von Lebensmitteln, die den nachhaltigen Schutz und die
nachhaltige Ernährung von Nutzpflanzenkulturen beinhaltet. Die Zukunft der Ernährung und einer gesunden
Umwelt liegt darin, mit der Natur und ihren natürlichen Prozessen zu arbeiten und nicht gegen sie. Die
Forderung an die Landwirtschaft besteht nicht nur in einer ausreichenden Erzeugung von Lebensmitteln,
sondern auch in der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, das heißt auch ohne Rückstände von
Pestiziden. Eine Belastung der landwirtschaftlichen Produkte mit Pestiziden ist darunter nicht zu verstehen. Die
Forderung nach einer Pestizidreduktionsstrategie ist gleichzeitig der Schutz der Landwirtinnen und Landwirte
selbst als Anwenderinnen und Anwender sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Landwirtschaft muss sich
neben der Erzeugung von Produkten als größter Flächennutzer wesentlich wieder auf den Erhalt von gesunden
Böden und die Funktionen des Ökosystems konzentrieren, auch um im unmittelbaren eigenen Interesse
Nutzpflanzen zu schützen, zu pflegen und mit Nährstoffen zu versorgen. Es geht heute darum, die Abhängigkeit
der Landwirtschaftsbetriebe von zunehmend kostspieligen Produktionsmitteln zu reduzieren, damit sie wieder
unabhängig von Renditeinteressen der Agrarchemiekonzerne agieren können. Eine zukunftsfähige
Landwirtschaft bedeutet die konsequente Abkehr eines immer weiter steigenden Einsatzes oder des aufeinander
folgenden Wechsels von Pestiziden. Vorbild und Leitbild ist dabei die ökologische Landwirtschaft. Die
Landwirtschaft insgesamt muss sich deutlich in diese Richtung entwickeln.
Damit das möglich wird, setzt sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in Sachsen insbesondere für folgende
Forderungen ein, die konsequent umzusetzen sind:
1. Für die Unkrautregulierung ist die Nutzung von nicht-chemischen Techniken, die die Anwendung von
Herbiziden minimieren bzw. unnötig machen, mittelfristig den Einsatz von Glyphosat zu verbieten und eine
Abkehr vom prophylaktischen Herbizideinsatz sowie vom Herbizideinsatz als generelle Methode zur
Unkrautbekämpfung zu erreichen.
Untersuchungen zeigen, dass Unkrautbewuchs sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erträge
auswirkt, dass Nutzpflanzenkulturen kein gänzlich unkrautfreies Feld benötigen und dass im Gegenteil viele
Wildpflanzen anderen Nützlingsarten, die die Kulturpflanzen vor möglichen Schädlingen schützen, ein
Mikrohabitat bieten. Eine unerwünscht starke Konkurrenz durch Unkrautpflanzen lässt sich durch eine Reihe von
Techniken verhindern, die in verschiedenen Anbausystemen bereits erfolgreich angewandt werden. Diese
Methoden haben sich als mindestens genauso kosteneffizient erwiesen wie etwa der Einsatz des Totalherbizids
Glyphosat. Sie haben jedoch nicht die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität wie eine Anwendung von
Pestiziden über einen längeren Zeitraum. Als Alternative zum Einsatz von einer großen Chemiekeule – wie
Glyphosat – haben sich in der Unkrautkontrolle die so genannten „vielen kleinen Hemmer“ bewährt. Alternative
Methoden der Unkrautregulierung bestehen aus einer Kombination von mechanischen, physikalischen und
biologischen Verfahren, wie zum Beispiel:
• geeignete Fruchtfolgen einschließlich
• gezielter Zwischenfruchtanbau zur Regulierung von mehrjährigen und Wurzelunkräutern
• Bodenbedeckung durch Mulch oder Gründüngung
• Fruchtwechsel von unkrautanfälligen Kulturen und Kulturen, die es ermöglichen, Unkräuter zu
kontrollieren, bevor sie Samen produzieren
• Wechsel zwischen Winterungen und Sommerungen
• Unkrautkontrolle im Saatbett: Vorbereitung des Saatbetts vor der Aussaat bzw. Anpflanzung der
Kulturpflanzen durch Unkrautkuren in Kombination mit mechanischer Unkrautbekämpfung
• Mulchen, um das Aufkeimen von Unkraut zu unterdrücken
• kahle Böden bei Anpflanzungen vermeiden, zum Beispiel durch den Anbau von Mischkulturen,
Zwischenkulturen oder Untersaaten, die vor der Hauptfrucht aufwachsen
• flaches Pflügen, um Gemeinschaften von Bodenlebewesen und Bodenstrukturen zu erhalten, und um zu
vermeiden, dass Unkrautsamen aus dem Samenvorrat im Erdreich hoch geholt werden
• bei größeren Kulturpflanzen: Einsatz von Rollhacken zwischen den Reihen und in den Reihen später in
der Saison
• thermische Behandlung mit Wasserdampf oder Abflammgeräte/Heizplatte
2. Das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes ist endlich konsequent als Standard in der landwirtschaftlichen
Praxis durchzusetzen: Kaskadenprinzip, Chemikalien nur als letztes Mittel und Nützlinge ihre Arbeit tun lassen.
Das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes (Integrated Pest Management - IPM) nutzt die
Schädlingsregulierung durch das Vorkommen von Schädlingsräuberarten. Durch eine hohe biologische Vielfalt,
die Vermeidung von Monokulturen und eine Vielfalt an Habitatstrukturen können Probleme auf natürliche Weise
verhindert werden. Der Einsatz von chemischen Mitteln verhindert diese Wirkung. Die Schädlingsregulierung
durch den Einsatz von chemischen Mitteln soll deshalb erst als letztes erfolgen. Dieser minimierte Einsatz
schützt außerdem vor Resistenzbildung bei Schädlingen.
Der Integrierte Pflanzenschutz ist als Konzept bereits in den EU-Rechtsvorschriften (Verordnung (EG) Nr.
1107/2009 und Richtlinie 2009/128/EG) verankert und wird durch diese gefördert. Es reicht allerdings nicht aus,
das Konzept bloß zu fördern. Die Implementierung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes erfolgt nur
lückenhaft und muss verbindlich vorgeschrieben werden. Viele Methoden der Schädlingsregulierung durch
integrierten Pflanzenschutz sind maßgeblich auf die biologische Vielfalt angewiesen, insbesondere auf die im
Boden und im jeweiligen Agrarökosystem lebenden nützlichen Schädlingsräuberarten. Die prophylaktische
Anwendung von Glyphosat und anderen Pestiziden (gegen Unkräuter, die sich gar nicht auf die Erträge auswirken
würden oder gegen Schädlinge, die noch nicht einmal zu sehen sind), und insbesondere die Anwendung dieser
Chemikalien als Wirkstoff zur Abreifebeschleunigung und Austrocknung der Kulturpflanzen zur Vereinheitlichung
der Abreife, dem sogenannten Totspritzen der Kultur oder auch Sikkation (nur noch in Ausnahmefällen), ziehen
gravierende Kollateralschäden für die Biodiversität nach sich. Sie behindern die Wirksamkeit der auf
Biodiversität angewiesenen natürlichen Abwehrmechanismen. Sie verhindern sogar, dass diese überhaupt eine
Chance bekommen, wirksam zu werden und damit den Bedarf an Pestiziden zu reduzieren. Das wahllose Abtöten
aller Unkräuter/Wildblumen bewirkt zudem, dass das ganze Jahr über weniger Nahrung für Bienen und andere
wilde Bestäuber zur Verfügung steht. In dem kurzen Zeitfenster, in dem Kulturpflanzen, die auf die Bestäubung
durch Insekten angewiesen sind, in die Blüte kommen, erfolgt infolgedessen eine weit weniger wirksame
Bestäubung der Kulturen, was wiederum zu einem Rückgang der Erträge führen kann. Nach dem gleichen Prinzip
lassen sich umgekehrt Schädlingsausbrüche erfolgreich eindämmen, indem man die Verfügbarkeit von Futter für
deren natürlichen Feinde, die Schädlingsräuber, erhöht, zum Beispiel indem man zusammen mit dem Getreide
Wildblumen aussät. Deshalb ist hier nach dem Kaskadenmodell vorzugehen und es sind zuerst alle verfügbaren
physikalischen, mechanischen und biologischen Alternativen auszuschöpfen und Pestizide nur in letzter Instanz
einzusetzen, wenn alle vorbeugenden Maßnahmen, wie die Steigerung der strukturellen und biologischen
Diversität, die Risikostreuung und das Vermeiden von Monokulturen nicht ausreichend greifen. Das trägt auch
dazu bei, das Problem der Resistenzen zu lösen und verringert die Notwendigkeit, in einem kostspieligen
evolutionären Rüstungswettlauf immer wieder neue Chemikalien zu entwickeln.
3. Der Bodenschutz ist mit Hilfe von Bodenorganismen und einer positiven Humusbilanz mit der Anwendung von
weiten Fruchtfolgen, Untersaaten und Zwischenfruchtanbau zu sichern.
Der dauerhafte Erhalt strukturreicher Böden ist die Grundlage jeder landwirtschaftlicher Nutzung. Bei einseitigen
Fruchtfolgen geht die Aggregatstabilität, die Infiltrationsrate und die mikrobielle Biomasse zurück. Weite
Fruchtfolgen, ganzjährig bedeckter Boden und eine hohe Masse an Bodentieren garantieren auch sehr langfristig
zuverlässige Erträge.
4. Der Erhalt und die Wiederherstellung der Ökosystemfunktionen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und
des Landschaftsbildes für die Gesellschaft und auch zum Nutzen der landwirtschaftlichen Praxis und deren
gesellschaftlichen Akzeptanz ist deutlich in den Fokus als anzustrebendes Ziel zu rücken.
Bei einer Pestizidreduktion wird die Biodiversität auf den Feldern und angrenzenden Flächen gefördert. Damit
wird dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegengewirkt und der Schutz von Ökosystemen gewährleistet.
Durch die tiefgründige Wiederbelebung der Böden wird dem Klimawandel Rechnung getragen, indem
Überschwemmungen durch eine höhere Wasserspeicherkapazität abgemildert und Trockenperioden durch tief
wurzelnde, abwehrkräftigere Pflanzen überstanden werden können.
5. Der Einsatz von Breitbandherbiziden ist zugunsten selektiv wirkender Mittel deutlich zu reduzieren.
Der Einsatz von Breitbandherbiziden wie dem Totalherbizid Glyphosat führt dazu, dass sämtliche Pflanzen auf
der Fläche oder zumindest eine Vielzahl abgetötet werden, obwohl mögliche Schadwirkungen aber nur von
bestimmten Pflanzen (Unkräutern) ausgehen. Deshalb ist es auch nach dem Grundgedanken etwa des
integrierten Pflanzenschutzes, sich auf den minimalen, tatsächlich erforderlichen Einsatz von Mitteln und
Wirkungen zu beschränken zwingend, sich im Bedarfsfall auf zielgenau wirkende, also selektive Mittel zu
beschränken.
6. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Behandlungsmitteln ist auf Tageszeiten zu beschränken, in der Bienen
und andere bestäubende Insekten nicht oder kaum auf diesen Flächen angetroffen werden.
Zahlreiche Pestizide und insbesondere Neonicotinoide haben umfangreiche negative Auswirkungen auf Bienen
und andere bestäubende Insekten. Sie tragen insbesondere zum grassierenden Bienensterben bei. Da Bienen und
Insekten nur zu bestimmten Tageszeiten aktiv sind, muss in jedem Fall vermieden werden, dass Mittel während
ihrer Flugzeit oder einer Nahrungsaufnahme auf den betreffenden Pflanzen ausgebracht werden und so die
Tiere direkt damit in Kontakt kommen.
7. Der Anteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Sachsen ist kontinuierlich zu steigern,
um bis spätestens 2030 mindestens 20 Prozent zu betragen. Dazu ist eine Ökolandbaustrategie zu entwickeln.
Der ökologische Landbau verzichtet auf den Einsatz von Pestiziden und erbringt überdies erhebliche
Umweltleistungen. Diese Leistungen entstehen, weil ökologische Anbauverfahren Naturfunktionen stärker
nutzen, z. B. die Nährstoffbereitstellung über die biologische Stickstofffixierung und die Anregung des
Bodenlebens über eine verstärkte Zuführung organischer Substanz. Damit hat der Ökolandbau u. a. positiven
Einfluss sowohl auf die stoffliche Belastung des Bodenwassers als auch auf die Minderung der Bodenerosion.
Durch den Verzicht auf Pestizide und das niedrige Düngeniveau wird die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens
gefördert. Doch Ökolandwirte erbringen nicht nur erhebliche Umweltleistungen in der Region, sondern fördern
zudem durch den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten die Lebensqualität im ländlichen Raum und tragen
zur Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Nicht zuletzt ist festzuhalten, dass Bio-Produkte und regionale
Wertschöpfungsketten erheblich weniger vom Preisdruck der großen Lebensmitteldiscounter sowie
internationaler Absatzkrisen betroffen sind, wie etwa in den zurückliegenden Preiskrisen für Milch- und
Schweinefleisch erneut deutlich geworden ist.
In Sachsen stieg die Ökolandbaufläche seit 1999 zwar kontinuierlich, jedoch auf niedrigstem Niveau. Der
sächsische Flächenanteil liegt nach wie vor deutlich unter dem gesamtdeutschen Flächenanteil. Gegenwärtig
liegt der Anteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Sachsen bei 5,3 Prozent – weit
entfernt von der Zielmarke von 20 Prozent. Eine Ökolandbaustrategie, die diesen Namen verdient, fehlt bislang in
Sachsen. Die ökologische Landwirtschaft hat in den vergangenen 40 Jahren Methoden und Technologien
entwickelt, die eine Landwirtschaft unter Verzicht auf den Einsatz von Agrochemikalien ohne Ertragseinbußen
ermöglicht. Diese hochdurchdachte und umweltschonendere Landbewirtschaftungsform ist heute so weit
entwickelt, dass die Übertragung zahlreicher Methoden und Technologien auch auf die konventionelle
Landwirtschaft möglich und sinnvoll sind.
8. In Gebieten, die im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes als
Schutzgebiete ausgewiesen sind, ist der Einsatz von Pestiziden grundsätzlich auszuschließen. Für kleinräumige
Schutzgebiete und solche mit besonderen Gefährdungen durch Randeinflüsse sowie größere Schutzgebiete mit
wertvollen Biotopen im Randbereich sind außerhalb der Schutzgebiete liegende Pufferstreifen einzurichten.
Diese Gebiete dienen in besonderer Weise dem Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in
einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder
Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Dennoch ist es möglich in fast allen,
der in Sachsen gesicherten Schutzgebiete, Pestizide im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung einzusetzen.
Allein von 116 ausgewiesenen Naturschutzgebieten in Sachsen ist in nur 19 Schutzgebieten Landwirtschaft
nicht als zulässige Handlung aufgeführt. In vielen der Schutzgebietsverordnungen von Naturschutzgebieten
wurden der Einsatz von der in der Landwirtschaft angewandten Mitteln, wie Düngemittel, Biozide, Kalk unter
Vorbehalt, d.h. nach Anzeige an die untere Naturschutzbehörde rechtzeitig vor ihrer Durchführung schriftlich mit
einer ausreichend detaillierten Beschreibung gestellt. Nur in wenigen Ausnahmen werden in Verordnungen für
Naturschutzgebiete chemisch-synthetische oder biologische Pflanzenschutzmittel dabei mit aufgeführt. Normale
landwirtschaftliche Nutzung beinhaltet bislang die Anwendung von Pestiziden im Rahmen der Vorgaben des
Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG). Damit wird der Schutzzweck ad absurdum geführt. Die Gefahr ist gegeben,
dass die Artenvielfalt nicht geschützt, sondern vernichtet wird. Ein positiver Nebeneffekt der Einschränkung der
landwirtschaftlichen Nutzung um den Einsatz der Pestizide könnte außerdem die gewünschte Erhöhung der
ökologisch/biologisch bewirtschafteten Flächen in Sachsen sein. Das mittelfristige Verbot von Glyphosat muss
vorbereitet werden durch die Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe beim Einsatz praktikabler Alternativen
unter Abfederung ökonomischer Nachteile. Dies wird als Schritt in Richtung einer Ökologisierung der
Landwirtschaft gesehen. Die Strategie dazu ist in engem Austausch mit Vertretern von Landwirtschaftsbetrieben
zu entwickeln.
Beschluss als PDF