1. Reformbedarf des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
Das kommunale Finanzausgleichssystem stellt über seine Mittelverteilung eine entscheidende Finanzierungsquelle der sächsischen Kommunen dar. Daneben werden den Kommunen und Landkreisen finanzielle Mittel über eine Vielzahl von zweckgebundenen Förderprogrammen zur Verfügung gestellt. Diese entscheidenden Bausteine sind daran zu messen, ob so die Aufgabenerfüllung der sächsischen Kommunen gesichert und gleichzeitig ihre finanzielle Eigenverantwortung gewährleistet werden kann. Die Einschätzungen dazu gehen zwischen Landesregierung und kommunaler Familie auseinander. Dass Konflikte bei der Verteilung knapper, finanzieller Ressourcen aufkommen und Begehrlichkeiten auf beiden Seiten bestehen, ist im Grunde nicht verwunderlich. Die aktuelle Praxis des kommunalen Finanzausgleichs kombiniert mit Förderprogrammen ist allerdings nicht im Stande, solche Konflikte einigermaßen zu befrieden und das obwohl die Einnahmenseite konjunkturbedingt recht positiv aussieht.
Die aktuelle Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes weist deutliche Defizite auf:
• Intransparenz und veraltete Zahlen: Es wird auf veraltete Daten für die Ermittlung der Mittelverteilung zurückgegriffen, wodurch das System nur punktuell und sehr langsam auf veränderte Situationen reagiert. Dies wird durch den aktuellen FAG-Entwurf der Staatsregierung für die Jahre 2019 bis 2020 eindrucksvoll sichtbar. Die Datenbasis für die Berechnungen stellen die Jahre 2013 bis 2016 dar. Hinzu kommen der intransparente Umgang der Staatsregierung mit den verwendeten Daten sowie die intransparenten Absprachen unter Regierungsdominanz im FAG-Beirat.
• Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen: Jede Kommune hat klare Pflichtaufgaben und zusätzlich freiwillige, aber absolut sinnvolle Leistungen, welche sie erfüllen muss. Die zu diesen Aufgaben passende Mittelverwendung erfordert dezidierte, individuelle Entscheidungen der kommunalen Akteure vor Ort. Die aktuelle Kombination aus hohen zweckgebundenen
Investitionsmitteln des FAG und den unzähligen Förderprogrammen lässt eine Entscheidung durch die Verantwortlichen vor Ort jedoch nur im marginalsten Maße zu. Prioritäten und investive Vorhaben werden nicht am individuellen Bedarf, sondern an den jeweils passenden Mitteln des FAG und bzw. oder den vorgeschriebenen Verwendungszwecken von Förderprogrammen ausgerichtet. Die aktuelle Konstruktion verschiebt die Bedarfsentscheidung hin zur Staatsregierung und verlagert sie damit weg von den regionalen, gewählten Volksvertretern.
• Keine Bedarfsorientierung, sondern starre Verteilungsregelungen: Seit Jahren beobachten wir nicht nur in Sachsen, dass immer noch Menschen aus dem ländlichen Raum abwandern. Auf der anderen Seite wachsen größere Städte und haben alle Folgeerscheinungen zu tragen. Aufgrund der im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz geregelten Mittelverteilung ist dies besonders fatal für kleinere Gemeinden: Das Problem hierbei ist die Ermittlung der Bedarfsmesszahlen und die hiermit verbundene „Einwohnerveredelung“ nach Anlage 1 SächsFAG. Ob es gerechtfertigt ist, dass für einen Bewohner einer kleinen Gemeinde (< 1500 Einwohner) nur fast halb so viel Geld ausgeschüttet wird, wie für einen Bewohner einer Stadt mit über 35.000 Einwohnern, kann bezweifelt werden. Eine sachgerechte Datengrundlage für die Spreizung ist nicht festzustellen. Die Einwohnerveredelung scheint willkürlich und anhand fiktiver Schätzungen festgelegt zu sein.
Es ist deshalb unverständlich, dass der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß (CDU) Anfang April 2018 klargestellt hat, dass es keine Veränderungen am bestehenden Finanzausgleichssystem geben wird.
Bestehende Ausgleichsregeln werden lediglich weitergeführt und im Rahmen dieser bestehenden Regeln werden Anpassungen vorgenommen. Das Problem sieht er in einer Diskrepanz zwischen der guten Finanzlage und der Stimmung in den Kommunen, die mit vorgegriffenen Wunschlisten aufwarten würden. Auch 28 Jahre nach der politischen Wende will die Regierung offenbar die Kommunen weiterhin „am goldenen Zügel“ führen und verweigert ihnen ein „mehr“ an finanzieller Eigenverantwortung. Darin zeigt sich indessen eine altbekannte Überheblichkeit, denn nach Art. 82 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ist den Gemeinden das Recht gewährleistet, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung zu regeln. Mangelnde
Transparenz und unzureichende Kommunikation politischer Entscheidungen der Staatsregierung mit den Kommunen leisten ihren übrigen Beitrag zur Unzufriedenheit im Land.
2. Unsere Lösungsansätze für ein zeitgemäßes Finanzausgleichssystem
Mit deutlichen Schritten zur großen Reform! Eine Reform des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes ist notwendig. Einige Verteilungsmechanismen müssen den aktuellen Herausforderungen und Zielvorstellungen angepasst werden. Die grundlegenden Prinzipien der gleichmäßigen Einnahmenentwicklung in vertikaler und horizontaler Perspektive müssen um eine Kostenbetrachtung der Aufgaben ergänzt werden. Eine Totalrevision des SächsFAG birgt aufgrund der Komplexität der verschiedenen Mechanismen, ihrer Wechselwirkungen untereinander und der daraus resultierenden, schwer kalkulierbaren Verteilungseffekte ein gewisses Risiko. Daher wollen wir uns in klaren, überschaubaren Modernisierungsschritten dem eigentlichen Ziel nähern: Die Selbstverwaltungshoheit und finanzielle Eigenverantwortung der sächsischen Kommunen erhöhen und den Übergang zu einem bedarfsorientierten Finanzausgleichsgesetz vollziehen.
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Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.