10 Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat sich einiges im Bereich lesbischschwuler Politik bewegt. Mit der Möglichkeit zur Verpartnerung ist die gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen deutlich gestiegen. Auch wenn die Eingetragene Lebenspartnerschaft aufgrund der Blockadepolitik der schwarz-roten und schwarz-gelben Regierung noch nicht mit der Ehe gleichgestellt ist, wurden auf grüne Initiativen hin Teile der bestehenden Benachteiligungen und Defizite im Lebenspartnerschaftsgesetz behoben. In einer Reihe von Bundesländern gibt es Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie. Ausgrenzung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie Transgender (LSBTI), werden gesellschaftlich thematisiert statt totgeschwiegen. Auch in Bereichen wo jegliche Abweichung von einer implizierten heterosexuellen Norm lange Zeit ein Tabuthema war, wie zum Beispiel im Sport, in der Kirche oder in der Bundeswehr, beginnen heute gesellschaftliche Debatten. Aber es bleibt viel zu tun: Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle sowie Transgender machen immer noch zu häufig Erfahrungen von Diskriminierung und werden Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist noch nicht erfolgt. Gleichgeschlechtliche Paare teilen die gleichen Pflichten wie Eheleute, haben aber immer noch nicht die gleichen Rechte. Dieser Zustand stellt nicht nur eine symbolische, sondern auch eine konkrete Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Ein Teil der Diskriminierungen - vor allem rechtliche - lassen sich genau benennen. Andere sind schwerer zu fassen und zu quantifizieren. Dies liegt auch an der mangelhaften Datenlage im Freistaat. Dies erschwert die politisch notwendige Urteilsbildung und schränkt die Handlungsfähigkeit ein. Die Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt in Sachsen und wirksamen Maßnahmen zu deren Verbesserung ist der erste Schritt zu einer ernst gemeinten Antidiskriminierungspolitik für Sachsen.
Eingetragene Lebenspartnerschaften endgültig gleichstellen
Die eingetragene Lebenspartnerschaft gehört zu den Erfolgen der rot-grünen Bundesregierung. Seit 2001 wurden auch in Sachsen 939 Eingetragene Lebenspartnerschaften begründet. Das zeigt: gleichgeschlechtliche Paare wollen Verantwortung füreinander übernehmen. Aber: In Sachsen ist das Lebenspartnerschaftsgesetz auch 10 Jahre nach seinem Inkrafttreten noch nicht vollständig in Landesrecht umgesetzt. Damit gehört Sachsen zu den Schlusslichtern in Deutschland! Eine ganze Reihe von Landesgesetzen sind immer noch nicht an die Bestimmungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes angepasst – und es wird von Seiten der Staatsregierung auch nicht geplant, dies zu tun. [...]
Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.