Sachsen kapituliert – Rechtsstaat schützen, Sicherheit gewährleisten

Nachdem der einseitige Verfolgungsdruck gegen Nazigegner den Begriff der „Sächsischen Demokratie“ prägte und Zweifel an den rechtsstaatlichen Zuständen im Freistaat aufkommen ließ, erleben wir derzeit in Sachen ein kollektives Versagen der konservativen Sicherheitserzählung. Unter der Beschreibung „Sachsen kapituliert“ wurde ein neuerliches umfassendes Staatsversagen in Sachsen deutlich. In Folge der massiven Stellenkürzungen bei der Polizei wurde nicht nur die Sicherheit in einigen Regionen Sachsens massiv verschlechtert, sondern auch der Rechtsstaat zu Tode gespart. Als nichts anderes lässt es sich bezeichnen, wenn in Sachsen aufgrund massiven Personalmangels bei der Polizei zum wiederholten Male Versammlungsverbote verhängt werden und nicht ausreichend Polizeikräfte verfügbar sind, um Ausschreitungen marodierender Neonazis wirksam zu unterbinden und die Straftäter mit der vielfach betonten „Härte des Rechtsstaates“ zur Rechenschaft zu ziehen. Das Bild Sachsens wurde in den letzten Monaten durch eine hohe Zahl von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte geprägt. Städte wie Freital, Heidenau und Niederau sind Symbolorte für eine sächsische Politik geworden, in der Anzeichen für Ausschreitungen nicht ernst genommen oder bagatellisiert werden und im Falle von Angriffen die Polizei zu spät oder nicht in ausreichender Zahl präsent war. Viele dieser Probleme in Sachsen sind hausgemacht und die Folgen eines Versagens insbesondere der CDU in der Sicherung der elementaren Grundrechte. Auch wenn es uns als GRÜNE in Anbetracht der sich verschärfenden Sicherheitslage nichts nützt, Recht gehabt zu haben oder vor den aktuellen Problemen gewarnt zu haben, ist es notwendig die Defizite weiter deutlich zu machen und gleichzeitig zu zeigen, dass Grundrechte nicht eingeschränkt werden dürfen, weil dies den Sicherheitsbehörden als letztes Mittel erscheint. Denn die Grundrechte sind konstituierend für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.

 

Stellenabbau bei der Polizei stoppen – Einstellungen deutlich erhöhen

Unter dem Dogma des schlanken Staates wurde bereits zu Zeiten der ersten SchwarzRoten Koalition 2006 ein massiver Stellenabbau bei der Polizei geplant. Dieser wurde durch die CDU/FDP-Koalition noch einmal verstärkt und durch die Polizeireform 2020 mit dem Abbauziel von insgesamt 2500 Polizisten bis 2020 umgesetzt. Trotz der Wahlversprechen der SPD, den Stellenabbau unverzüglich zu stoppen, wurde durch die aktuelle Koalition zwar eine Kommission zur Ermittlung des Stellenbedarfes bei der Polizei eingesetzt, jedoch der Stellenabbau im aktuellen Haushalt unvermittelt vorgesetzt. Die Folgen dieser verfehlten Politik bekommen viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen schon seit einigen Jahren zu spüren. Gerade im ländlichen Raum hat sich die Sicherheitslage durch den Rückzug der Polizei verschärft, viele Menschen fühlen sich durch unzureichend geschützt. Überlange Eintreffzeiten, selbst bei Gefahr für Leib und Leben, sind zur Realität geworden. Statt unverzüglich zu handeln, hat die Schwarz-Rote Koalition mit dem Fortsetzen des Stellenabbaus im Haushalt wertvolle Zeit verschenkt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern daher die schnellstmögliche Ausweitung des Einstellungskorridors bei der Polizei auf mindestens 600 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr. Nur so können ausreichend gut ausgebildete Polizeibedienstete in den Polizeidienst übernommen werden. Zudem müssen alle Schritte geprüft werden, um den drohenden massiven Altersabgang bei der Polizei zu mildern. Der Vorschlag der Koalition zur Wiedereinführung der Wachpolizei ist der Griff nach dem letzten Strohhalm und wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen abgelehnt. In der aktuellen Situation ist es grob fahrlässig auf gerade einmal drei Monate ausgebildete Hilfspolizisten zu setzen, die zudem über Schusswaffen verfügen. Gerade das Ansinnen, die WachpolizisitInnen vor Flüchtlingsunterkünften einzusetzen birgt auf Grund mangelnder Ausbildung und unzureichender Demonstrationserfahrungen erhebliche Risiken.

 

Versammlungsfreiheit vollumfänglich gewährleisten

Der massive Stellenabbau bei der Polizei führt auch zu einer großen Einschränkung der Grundrechte in Sachsen. Bereits zweimal wurden in diesem Jahr Versammlungen öffentlich wahrnehmbar aufgrund eines polizeilichen Notstandes, also dem Mangel an Polizeikräften zur Absicherung entsprechender Versammlungsgeschehen, abgesagt. Auf das bis heute umstrittene Versammlungsverbot in Dresden aufgrund einer nicht geklärten Terrorgefahr folgten umfassende Versammlungsverbote im Februar in Leipzig und im August in Heidenau. Diese Versammlungsverbote aufgrund eines polizeilichen Notstandes sind rechtsstaatlich zweifelhaft und als ultima ratio anzusehen. Eine ultima ratio, die in Sachsen droht zum Normalzustand zu werden. Es darf nicht der Normalfall werden, dass die Versammlungsfreiheit erst vor Gericht eingeklagt werden muss. Dazu kommen eine Vielzahl von Demonstrationen, in welchen Routen verkürzt werden mussten, lediglich Kundgebungen durchgeführt werden durfte oder andere Einschränkungen erfolgten, weil die Polizei nicht über ausreichend Kräfte verfügte. Wenn jetzt vielfach behauptet wird, der Stellenabbau bei der Polizei hätte mit der aktuellen Situation nichts zu tun, da bei den geschlossenen Einheiten kaum abgebaut wurde, wird verkannt, dass bei außerordentlichen Einsatzlagen zur Absicherung nicht selten auch auf Polizistinnen und Polizisten aus den Revieren zurückgegriffen wird. Die Versammlungsfreiheit in Sachsen muss endlich wieder vollumfänglich garantiert werden. Dazu bedarf es auch einer breiten Unterstützung durch die Polizei anderer Länder und die Bundespolizei bei Versammlungen – diese sind aber teilweise selbst mit vielfachen Veranstaltungsgeschehen konfrontiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern vor diesem Hintergrund, dass der Freistaat Sachsen eine bundesweite Diskussion über prioritäre Einsatzlagen anstößt. Die originäre Aufgabe der Polizei ist der Schutz von Mensch und Eigentum und die Sicherung der Grundrechte. Auf diese Aufgabe muss sich wieder zunehmend konzentriert werden, um ausreichend Kräfte der Bereitschaftspolizei für die Durchführung von Versammlungen zur Verfügung zu stellen. Dabei muss auch die Zahl der Einsatzkräfte bei Fußballspielen kritisch hinterfragt werden.

 

Flüchtlingsunterkünfte schützen

Flüchtlingsunterkünfte in Sachsen sind das vorrangige Ziel von Neonazis und Aufmärschen von Rassistinnen und Rassisten im Gewand vermeintlich „besorgter Bürgerinnen und Bürger“. Dem Schutz der in Sachsen Zuflucht Suchenden muss oberste Priorität eingeräumt werden. Als die GRÜNEN im Juli 2015 im Landtag ein Sicherheitskonzept für Flüchtlingsunterkünfte forderten, wurde dies abgelehnt. Kurz danach folgten die Übergriffe in Freital, die Ausschreitungen vor der Zeltunterkunft in Dresden und in Heidenau. Es lässt sich nicht mehr schön reden: Sachsen hat nicht nur ein Problem mit der menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten, sondern auch mit der Sicherheit der Flüchtlingsunterbringung. Dies gilt vor allem für hastig ohne großen Kommunikationsvorlauf in Betrieb genommene Interimsunterbringungen. Sachsen braucht daher unverzüglich ein umfassendes Sicherheitskonzept für Flüchtlingsunterkünfte. Zudem müssen wirksame Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen werden. So ist es vollkommen unverständlich, warum die Polizei zuschaut, wenn Neonazis sich mit massiven Alkoholkonsum Mut 101antrinken oder wenn es bisher keinerlei Präventivmaßnahmen gegen polizeilich 102bekannte Neonazis, wie zum Beispiel Gefährderansprachen gegeben hat. Erschwerend kommt die unrühmliche Rolle des Sächsischen Verfassungsschutzes hinzu. Hätte es eines weiteren Beweises für dessen Unfähigkeit bedurft, die Ereignisse der vergangenen Monate haben ihn geliefert. Der Verfassungsschutz zeigte sich von Angriffen auf oder rechten Ansammlungen vor Flüchtlingsunterkünften überrascht und konnte keinen erkennbaren Beitrag zur Einschätzung und Bewältigung der Lage leisten. Nicht zuletzt muss endlich Schluss sein mit dem falschen Verständnis für Rassismus und der Bagatellisierung von rechtem Gedankengut durch Teile der CDU und der Staatsregierung. Mit diesem Verständnis für vermeintlich „besorgte Bürger“ wurde ein Grundklima der Akzeptanz menschenverachtender Positionen erzeugt, welches nun zu einer Grenzüberschreitung nach der anderen führt. Auf Demos von Pegida und Co. wird mittlerweile unverhohlen zu Gewalt und Straftaten aufgerufen. Dagegen gilt es nicht nur deutlich Gesicht zu zeigen, sondern auch strafrechtlich vorzugehen.

 

Berichterstattung der Medien sicherstellen – Politisch Engagierte schützen

Nicht erst die offene Gewalt gegen JournalistInnen und politische Engagierte vor Ort haben gezeigt: Das Ziel von Pegida, Neonazis und ihren Mitläufern sind Medien und engagierte Demokratinnen und Demokraten einzuschüchtern und zu verunglimpfen Wer „Lügenpresse“ und „Volksverräter“ ruft, bedient sich nicht nur einem offen neonazistischen Vokabular, sondern zeigt auch deutlich, dass sich der Protest nicht nur gegen die Asylpolitik, sondern gegen die Grundwerte unserer Demokratie richtet. Diesen Anfeindungen gilt es sich zu widersetzen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher einen wirksamen Schutz von Medienvertreterinnen und -vertretern sowie politischen BeobachterInnen bei Demonstrationsgeschehen. Die Polizei muss deren Sicherheitsbelange in ihre Einsatzstrategie umfassend einbeziehen. Zudem müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um rechten Terror zu bekämpfen. Die Zahl der Anschläge auf politische Engagierte geben Anlass zur Sorge und fordern nicht nur eine entschiedene Solidarität der Zivilgesellschaft, sondern auch ein entschlossenes und sichtbares Handeln des Rechtsstaates. Die Drohungen und Verabredungen zu Gewalt nehmen oft in den sozialen Netzwerken ihren Anfang. Der Eindruck des rechtsfreien Raumes drängt sich auf. Es ist zwingend erforderlich, dass Maßnahmen ergriffen werden um konsequent gegen Straftaten in diesem Bereich vorzugehen. Die Gewalt auf der Straße nimmt zu oft in der verbalen Radikalisierung in den Netzwerken ihren Anfang.

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