Viele Kinder verbringen einen Großteil ihres Tages an Schulen oder in Kindertagesstätten. Sie haben ein Recht auf ausgewogene Versorgung mit gesundem Essen, ausreichend Trinkwasser, frisch zubereitete Gerichte sowie Obst und Gemüse. Gesunde Ernährung, angenehme Essensräume, Zeit für die Mahlzeiten und gute Lernbedingungen gehören in Schulen und Kitas zusammen. Das steigert nicht nur die Lernfähigkeit der Kinder sondern dient auch der Vorbeugung gegen ungesunde Ernährungsmuster. Für Kinder ist es wichtig frühzeitig und umfassend Wertschätzung für frisches und gesundes Essen zu entwickeln, die Besonderheiten saisonaler und regionaler Produkte kennenzulernen sowie die globalen Auswirkungen unterschiedlicher Ernährungsstile zu erfahren. Schulen und Kitas sind dafür geeignete Lernorte, besonders für die Kinder, die von Zuhause keine gemeinsamen, selbst gekochten Mahlzeiten kennen. Das Thema gesunde Ernährung und eigenständige Zubereitung muss im sächsischen Bildungsplan und in den sächsischen Lehrplänen gestärkt werden, denn Essen ist Bildung. Außerdem brauchen wir eine neue Essenskultur bei der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit langem in Bund und Ländern für eine gesunde Schulund Kitaversorgung ein. Wir setzen auf verbindliche Qualitätsstandards flächendeckend in allen Einrichtungen. Wir wollen lange Warmhaltezeiten von Mittagessen vermeiden, denn sie sorgen dafür, dass vitamin- und nährstofffreie Mahlzeiten serviert werden. Wir wollen regionale Versorgungsstrukturen stärken, indem die Schulen und Kitas bei Anbieterwechsel im Rahmen der Vergabe auf regionale Anbieter mit regionalen Zulieferern setzen. Und wir wollen die Förderbedingungen des Landes prüfen, damit bei Schulneubau die Einrichtung von Vollküchen wieder gefördert werden kann.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern deshalb:
- Verbindliche Mindestqualitätsstandards. Träger von Schulen und Kindertagesstätten müssen die qualitativ hochwertige Essensversorgung aller Kinder gewährleisten. Deshalb sollen alle Caterer mit Neuverträgen die kommunal betriebene oder von der Kommune geförderte Kindertagesstätten und Schulen beliefern, mindestens nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zertifiziert sein. Bei Neuausschreibung oder Verlängerung sind Altverträge anzupassen. Förderrichtlinien und Satzungen der kommunalen Träger sind entsprechend zu überarbeiten. Die finanzielle Unterstützung durch das Land bei der Zertifizierung kleinerer Anbieter ist zu überprüfen, damit regionalen Produzenten die Marktteilnahme ermöglicht wird.
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Der vollständige Beschlusstext ist in diesem PDF nachzulesen.