Entscheidungsverfahren nach der Landtagswahl

Sollte es nach einer für uns GRÜNE erfolgreichen Wahl im August zu Sondierungen und Verhandlungen mit anderen Parteien über eine mögliche Regierungsbeteiligung kommen, entscheidet über die einzelnen Schritte und Verfahren in jedem Fall der Landesverband. Die Landesversammlung legt daher das Entscheidungsverfahren nach der Landtagswahl wie folgt fest:

1. Die Aufnahme eventueller Sondierungen mit den anderen Parteien und die damit im Zusammenhang stehende öffentliche Kommunikation beschließt der Landesparteirat unmittelbar nach der Landtagswahl. Dieser legt auch die Personen fest, welche Sondierungsgespräche führen und wertet diese gemeinsam mit diesen aus.

2. Sollte es zu Koalitionsverhandlungen mit uns kommen, legt eine LDK im September vor den Verhandlungen Verhandlungsprioritäten fest, die aus dem Landtagswahlprogramm abgeleitet sind und real umsetzbare sowie durchgerechnete Vorschläge enthalten. Die LDK legt auch die Mitglieder der Verhandlungskommission fest.

3. Über einen Koalitionsvertrag muss der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entscheiden. Dazu wird nach Ende von Koalitionsverhandlungen eine LDK einberufen.

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