Anders Lebende und anders Liebende werden in unserer Gesellschaft immer präsenter und fordern ihre Rechte selbstbewusst ein. Dies ist gut und wichtig, damit gegenüber Politik und Gesellschaft Handlungsbedarf signalisiert wird und Änderungen auf den Weg gebracht werden können. Nicht nur in Ballungszentren, in denen Schwule und Lesben zum Alltagsbild gehören, sondern auch im ländlichen Raum müssen diese Anstrengungen fortgeführt werden. Trotz zahlreicher Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten gibt es noch zahlreiche Vorurteile und rechtliche Ungleichbehandlungen. Bisher Erreichtes ist zudem nicht in Stein gemeißelt, sondern muss beständig verteidigt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen hierbei gerne als Partner zur Verfügung und fordern unter anderem:
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz
Schwule, Lesben, Trans*-Personen sowie Bi- und Intersexuelle haben ein Recht auf ein Leben ohne Diskriminierungen! Immer wieder kommt es zu körperlicher oder verbaler Gewalt gegen anderes Lebende und Liebende. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher, das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der sexuellen Identität zu erweitern. Dieser Schritt wäre nicht nur zeitgemäß, sondern auch in hohem Maße erforderlich. Die Ungleichbehandlungen in der Gesetzgebung und in der Rechtspraxis resultieren auch aus dieser Fehlstelle. Eine Erweiterung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal. Die Regierungskoalition im Bundestag lehnte den Entwurf jedoch ab und behält sich so das Recht auf Diskriminierung vor. Wir fordern von der sächsischen Staatsregierung, sich über den Bundesrat für diese Initiative einzusetzen.
Intersexualität und Modernisierung des Transsexuellenrechts
Menschen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen müssen das Recht haben, sich den gängigen Kategorisierungen männlich/weiblich zu entziehen. Das Phänomen der Intersexualität muss gesetzlich anerkannt und die geschlechtliche Uneindeutigkeit personenstandsrechtlich zugelassen werden. Wir treten gegen medizinisch nicht notwendige Operationen an gesunden Körpern zur Geschlechtsanpassung ein und fordern gleichzeitig eine offene Aufklärung und Beratung der Betroffenen durch kompetentes medizinisches Personal. ÄrztInnen, Pflegekräfte und Hebammen müssen das Phänomen Intersexualität kennen und souverän damit umgehen können.
Das gültige Transsexuellengesetz ist 30 Jahre alt und wird den aktuellen Lebensrealitäten in keiner Weise gerecht. Es ist nicht nur verfassungswidrig, sondern stellt für die Betroffenen überhöhte Hürden auf, die ihre Würde und Selbstbestimmung beeinträchtigen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten seit langer Zeit für ein menschenwürdiges, modernes Transsexuellenrecht ein. Daher werden wir unseren Gesetzesentwurf über die „Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit“ aus der 16. Legislaturperiode auf Bundesebene erneut einbringen. Da wir nicht über, sondern mit den Betroffenen sprechen wollen, wird dieser Gesetzesentwurf momentan intensiv mit der Community diskutiert.
Lebenspartnerschaft und Adoptionsrecht
Eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern ist im Gegensatz zu Eheleuten eine gemeinsame Adoption bisher nicht möglich. Wir fordern daher die Öffnung der Institution Ehe für lesbische und schwule Paare oder alternativ die Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe im Adoptionsrecht. Hierzu haben wir im April 2010 einen „Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts“ im Bundestag eingebracht.