Der Landesparteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen definiert folgende Maßstäbe für die Weiterverhandlung der Schuldenbremse (Abschnitte Verwaltung und Finanzen in der Sächsischen Verfassung sowie weiteren Regelungen im untergeordneten Bereich wie SäHO, GO oder HHgesetz) und fordert die Landtagsfraktion auf, diese zur Grundlage für die weiteren Verhandlungen zu machen:
- echte Schuldenbremse mit Verpflichtung des Freistaates zu Schuldenbegrenzung und Schuldentilgung sowie Ausdehnung neben Kernhaushalt auf Nebenhaushalte mit sämtlichen Schulden und Finanzrisiken/ Regelungen für Bürgschaften;
- atmende Schuldenbremse, die Wirkungen von konjunkturellen Auf- und Abschwüngen auf die Einnahmen berücksichtigt und die Möglichkeit einer Kreditaufnahme nach Nutzung einer angemessenen Rücklage/ Feststellung, dass diese Voraussetzungen gegeben sind und Entscheidung über die Kreditaufnahme mit haushaltsgebender Mehrheit/ unabänderliche Zweckbindung konjunkturbedingter Mehreinnahmen zur (Wieder-)auffüllung der der Rücklagen und zur Schuldentilgung;
- Ausnahmen zum Erhalt der staatlichen Handlungsfähigkeit bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen mit verbindlicher Tilgungsregelung;
- Kommunalfinanzen/ Konnexität: Planbarkeit ermöglichen und Konnexität einhalten - Einführungen einer regelmäßigen öffentliche Analyse der kommunalen Finanzausstattung (inklusive gutachterlicher Prüfung);
- schärfere Regelungen zur Offenlegung von Folgekosten im Land und in den Kommunen, schärferes Kostendeckungsprinzip;
- Regelungen für stärkere Transparenz der Haushalte gegenüber Parlament und Bürgerschaft.
An den prioritären grünen Vorschlägen zur Modernisierung der Verfassung jenseits der Abschnitte 7 und 8 (Atmosphärenschutz als Umweltstaatsziel, Stärkung der Informationsfreiheit, Stärkung der direkten Demokratie) hält der Landesparteirat verbindlich fest.
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