1 Die Landesversammlung möge beschließen: 2 I. Die Geschäftsordnung für Landesversammlungen, welche zuletzt durch Beschluss 3 der Landesversammlung vom 03. März 2017 geändert wurde, wie folgt zu ändern: 4 1. § 1 wird wie folgt geändert: 5 a. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: 6 „(1) Der Versand der Unterlagen erfolgt per Post oder auf […]