Unterstützt uns dabei, dass auch nach der kommenden Bundestagswahl starke GRÜNE für eine Fortsetzung progressiver Politik in Sachsen da sind.
Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Sachsen
Kreditinstitut: Volksbank Dresden e.G.
IBAN: DE28 8509 0000 2621 3510 12
Verwendungszweck: „Spende“, Ihr Name und Ihre Adresse
Sie können uns auch gern regelmäßig mit kleinen Beträgen unterstützen.
Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (PDF).
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1650 € für Ledige und 3300 € für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650 € für Ledige und 3300 € für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.