Das höchste beschlussfassende Gremium ist die Landesversammlung, zu der die 13 Kreisverbände und die GRÜNE JUGEND Delegierte entsenden. Diese Parteitage finden mindestens einmal jährlich statt.
Der Landesparteirat ist das höchste Entscheidungsgremium zwischen den Landesversammlungen. Er fasst Beschlüsse zur politischen Arbeit des Landesverbandes und vernetzt die Arbeit der politischen Ebenen Kreisverbände, Parlamentarier und Landesvorstand. Dem Parteirat gehören an:
Mitglieder des Landesparteirates
(gewählt auf der Landesversammlung am 7.12.2024 in Chemnitz)
Der Landesparteirat ist erreichbar über die Landesgeschäfsstelle, am besten per E-Mail an info@gruene-sachsen.de
Die Aufgabe des Landesschiedsgerichtes ist es u. a. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Organen oder zwischen Mitgliedern und Organen des Landesverbandes zu schlichten oder zu entscheiden, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden. Die Mitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt und können nicht abgewählt werden. Das Landesschiedsgericht wurde am 7. Dezember 2024 in Chemnitz gewählt.
Mitglieder des Landesschiedsgerichts:
Die Landesgeschäftsstelle bildet die Geschäftsstelle des Landesschiedsgerichts.
Für Anliegen und Anträge an das LSG bitte wenden an: