Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Neue flexiblere Formen der Beschäftigung sind im
Begriff, das klassische Normalarbeitsverhältnis zu ergänzen oder zu ersetzen.
In der aktuellen Phase der Konjunktur hat sich die Zahl der gemeldeten Erwerbslosen zwar erfreulich auf ca. 300.000 Menschen in Sachsen verringert. Ohne Reformen an den Strukturen
des Arbeitsmarktes aber wird diese immer noch viel zu hohe Arbeitslosenrate von 13,9 % auch
in Zukunft nicht zu reduzieren sein.
Die demographischen Veränderungen stellen einerseits traditionelle Modelle der staatlichen
Alterssicherung und Pflege in Frage und zwingen uns andererseits, Familien und Kinder viel
stärker als bisher zu fördern. Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Pflicht, neue Modelle zur Verteilung von Lebensarbeitszeit möglich zu machen.
Die Reformschritte, die vor diesem Hintergrund bisher vorgenommen wurden, waren notwendig, aber nicht ausreichend. Die an sich richtige organisatorische Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eröffnete einem Großteil der bisherigen SozialhilfeempfängerInnen Zugang zur aktiven Arbeitsförderung. Individuelle Förderung fand jedoch in der Realität kaum
statt.
Das von der rot-grünen Bundesregierung angestoßene Projekt der Grundsicherung für Arbeitslose wurde in einer Art und Weise verwirklicht und im Vermittlungsausschuss und später unter
der Großen Koalition verändert, an der wir vieles kritisieren. Seit langem fordern wir besseren
Schutz von Altersvorsorgevermögen und attraktivere Zuverdienstmöglichkeiten. Den Zwang für
Erwachsene unter 25 in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern zu leben, lehnen wir ab. Das
ersatzlose Streichen der Ich-AGs durch die Große Koalition war falsch; richtig wäre es gewesen,
dieses Instrument zu verbessern.
Akute Probleme von Hartz IV müssen sofort angegangen werden: der Regelsatz des ALG II
liegt deutlich unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Der bürokratische Aufwand für
die Verwaltung der Leistungen ist zu hoch; Sanktionen werden auch dann verhängt, wenn es
an ausreichenden Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten fehlt und erzeugen so keine Motivation.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen plädieren für eine neue Sozialpolitik.
Unsere Gesellschaft darf nicht in Gruppen zerfallen, von denen die eine gebraucht wird und die
andere am Rand der Gesellschaft ausgegrenzt bleibt. Es muss verhindert werden, dass Armut
und Chancenlosigkeit in Familien von Generation zu Generation weitergegeben wird. Insbesondere der Skandal der wachsenden Kinderarmut drängt auf nachhaltige Korrekturen.
Wir möchten einen Sozialstaat, der die Menschen zur Eigenverantwortung ermutigt. Und wir
wollen einen Sozialstaat, der Leistungen ganzheitlich, effektiv und unbürokratisch anbieten
kann.
Die sächsische Staatsregierung setzt keine sozialen Akzente
Die Situation in Sachsen ist alarmierend: derzeit leben 27,6 % der sächsischen Kinder in SGB IIBedarfsgemeinschaften. Die Armutsgefährdung für Familien liegt entsprechend hoch, besonders
bei Alleinerziehenden. 8,75 % aller Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges verlassen derzeit
die sächsischen Schulen ohne Bildungsabschluss - davon ca. 60 % junge Männer. In Sachsen ist
die Anzahl der Arbeitslosen pro Betreuer in den Jobcentern bundesweit am höchsten. Trotzdem
hat sich unsere Staatsregierung 2003/04 im Bundesrat gemeinsam mit den CDU/FDP - geführten Bundesländern an vielen Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze beteiligt.
In der schwarz-roten Staatsregierung fehlen Anstöße zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Obwohl die verantwortlichen Minister Orosz und Jurk aus einer Region mit hohe Arbeitslosigkeit
kommen, haben sie ein von der GRÜNEN - Fraktion gefordertes Beschäftigungsmodell zur
„Bürgerarbeit“ in Gebieten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit weder unterstützt noch ein
eigenes Modell vorgelegt. Auch unter Wirtschaftsminister Jurk wird am niedrig bezahlten Modell Tauris festgehalten. Sozialministerin Orosz verteilt 7 Mio. Euro im Ehrenamtsbereich aus der
Gießkanne ohne arbeitsmarkt- oder sozialpolitische Akzente zu setzen.
Für eine allen zugängliche soziale Infrastruktur
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gehen davon aus, dass eine Gesellschaft nicht auf die Kompetenzen und Potentiale ihrer Bürgerinnen und Bürger verzichten kann. Wir sagen aber auch: Dieses
Prinzip darf nicht gegen soziale Bürgerrechte ausgespielt werden. Wenn Mitglieder der Gesellschaft unter dem soziokulturellen Existenzminimum leben müssen, verabschiedet sich das Land
von seiner im Grundgesetz niedergelegten Verpflichtung als sozialer Rechtsstaat. Jede Frau und
jeder Mann müssen auch in einer Situation der materiellen Abhängigkeit selbst bestimmt und
frei von Existenzängsten leben können.
Doch ein Großteil der sozialen Probleme lässt sich nicht allein durch höhere finanzielle Zuwendungen lösen. Im Mittelpunkt der neuen Sozialpolitik müssen der Ausbau und Zugänglichkeit
öffentlicher Dienstleistungen stehen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet z.B. mehr und bessere Bildung, der Zugang zu einer qualifizierten Kinderbetreuung für alle. Darüber hinaus brauchen wir
den Auf- und Ausbau einer Wohn- und Pflegeinfrastruktur, die sich an den Bedürfnissen und
der Lebenswelt von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf orientiert.
Menschen mit niedrigem Einkommen brauchen Zugang zu preiswertem Wohnen, zur Mobilität
und zum Kultur- und Bildungsangeboten.
Kinder und Bildung zuerst - Für eine Politik der Parteinahme für die Schwächsten
Kinder sind in Sachsen besonders häufig von Armut betroffen. Der Ansatz von 2,62 Euro, der
Kindern in der Umsetzung des SGB II täglich für ihre Ernährung zugesprochen wird, reicht nicht
für eine gesunde und ausreichende Ernährung.
Die Aufgabe armutsfester und somit zukunftsfähiger Bildungspolitik besteht darin, den Bogen
von frühkindlicher Erziehung, schulischer und beruflicher Ausbildung sowie Studium und lebenslanger Weiterbildung in den Blick zu nehmen. Sächsische Bildungspolitik darf nicht länger
auf soziale Selektion ausgerichtet sein und die Armutsrisiken der Betroffenen verschärfen.
Für die sächsischen Grünen steht fest, dass Bildungschancen über einen kostenfreien Zugang
zur Kita eröffnet werden. Wenn Kitas als Bildungs- und Erziehungseinrichtungen verstanden
werden, müssen die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie bei der schulischen Bildung: kein
Kind darf ausgeschlossen bzw. privilegiert werden aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der
Eltern.
Wir fordern die flächendeckende Einführung von Gemeinschaftsschulen – die viel zu frühe Auslese der Kinder nach der 4. Klasse verfolgt keinen anderen Zweck als die langfristige Zementierung der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse. Nur eine Schule, die niemanden zurück
lässt, ermöglicht es Kindern aus armen Familien, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Individuelle Förderung und die Versorgung mit einem gesunden, kostenlosen Mittagessen in Kitas und
Schulen ist für Sachsens Grüne obligatorisch. Die gesetzlich garantierte Lernmittelfreiheit für alle
muss endlich praktische Anwendung finden: regelmäßiges Einsammeln von z. B. Kopier- und
Materialgeld ist nichts weiter als eine Schulgelderhebung durch die Hintertür und widerspricht
dem Gebot der Lernmittelfreiheit.
Notwendig ist, auch, dass wieder die Finanzierung einer Schulerstaustattung möglich wird - wir
fordern die Staatsregierung auf, die hierauf gerichtete Bundesratsinitiative aus Bremen nachhaltig zu unterstützen.
Um die Ausgrenzung und Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus hilfebedürftigen
Familien zu verhindern, müssen für sie neben der Zahlung der Regelleistung auch zusätzliche
Leistungen gewährt werden können. Dazu sind solche Sachleistungen erforderlich, wie z.B. die
Inanspruchnahme von Sportangeboten, Musikschulen, Bibliotheken, Sozialtickets und die Mitfinanzierung von Klassenfahrten.
Trotz des Wirtschaftsaufschwunges - Die Arbeitsförderung muss besser werden
Zeiten der Erwerbslosigkeit sind heute für viele Menschen normal, die Fluktuation in und aus
der Erwerbslosigkeit ist hoch. Befristete abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeiten,
Fortbildungsphasen, ehrenamtlich geprägte soziale und kulturelle Projekte lassen sich nicht in
veraltete Raster einer klassischen Vollzeit-Erwerbstätigkeit pressen.
Deshalb genügt es nicht, mit Transferleistungen die schlimmste Einkommensarmut zu verhindern. Und es geht auch an der psychischen Realität Betroffener vorbei, sie zu mahnen oder zu
gängeln, sich öfter zu bewerben und jede Arbeit anzunehmen.
Die Arbeitsgemeinschaften aus Sozialämtern und Arbeitsagentur haben sich in der heutigen
Form nicht bewährt. Die Personalsituation in den Jobcentern muss quantitativ und qualitativ
verbessert werden. Kompetent handelnde Arbeitsvermittlerinnen und - Arbeitsvermittler müssen die ganze Breite des SGB II im Sinne der Betroffenen nutzbar machen können und sie integriert beraten. Der Fokus darf nicht auf der Abwehr von Hilfeansprüchen liegen, sondern auf der
Ermutigung von Menschen. Statt Fordern ohne zu Fördern, wollen wir Akzeptieren und Motivieren zum Maßstab der Arbeitsmarktpolitik machen.
Selbstständigkeit ist ein möglicher und wichtiger Weg aus der Erwerbslosigkeit und in die soziale Integration. Oft überbrückt eine Selbständigkeit zwei abhängige Beschäftigungen. Wir for-
dern die Möglichkeit von Vermittlungspausen, wenn die Erwerbslosen eigene Projekte zur Erweiterung ihrer Chance geltend machen.
Sachsen muss eine Nachqualifizierungsoffensive für Jugendliche ohne Ausbildung starten bzw.
diese auf eine Ausbildung vorbereiten, statt sie in 1Ein-Euro-Jobs zu drängen.
Zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für alle, besonders aber für junge Menschen,
fordern wir den Um- und Ausbau des BAföG zu einer elternunabhängigen Bildungsfinanzierung, die den Erfordernissen eines lebenslangen Lernens gerecht wird und auch den schulischen
und außeruniversitären Bereich mit einschließt. Eine Ausweitung von Existenzgründungshilfen
ist zudem dringend notwendig um den gut Aus- oder Weitergebildeten den Übergang zur
Selbständigkeit zu erleichtern.
Insgesamt geht es darum, die vorhandenen Mittel der Arbeitslosenförderung durch Umwandlung passiver in aktive Leistungen deutlich wirksamer in der Arbeitsmarktpolitik einzusetzen.
Dazu müssen die bisherigen Erfahrungen mit den vorhandenen Modellen wie z. B. der Bürgerarbeit kritisch ausgewertet werden. Besonders in strukturschwachen Räumen müssen besondere
Förderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Langzeitarbeitslose angeboten werden, die Ihnen mit ihren vorhandenen Erfahrungen und Kompetenzen genügend gesellschaftliche Anerkennung verschaffen. Dabei ist aber zu beachten, dass ehrenamtliche Tätigkeit kein
Ersatz für professionelle soziale Dienstleistungen ist, sondern diese nur ergänzen kann.
Durch gezielte Absenkung der Lohnnebenkosten in Einkommensbereichen unterhalb von 2.000
Euro wollen wir Erwerbstätigkeit attraktiver machen, Geringverdienenden mehr Netto belassen
und eine Alternative zu Minijobs mit vollen Ansprüchen an die Sozialversicherung schaffen.
(sog. Progressivmodell der GRÜNEN Bundestagsfraktion).
Eine der größten politischen Herausforderungen der nächsten Jahre ist es, neue Arbeitsfelder zu
erschließen bzw. finanzierbar zu machen. Neben dem Bildungssektor betrifft das die Pflege und
soziale und kulturelle Arbeit. Im Bereich der ökologischen Modernisierung ist Deutschland in
den letzten Jahren – Dank grüner Regierungsbeteiligung – dort sichtbar vorangekommen. Viele
Tausend Arbeitsplätze sind entstanden, auch in Sachsen. In sozialen und kulturellen Bereichen
ist großer Bedarf deutlich. Hier fehlt es aber an der erforderlichen Finanzierung für diese Dienstleistungen.
Dem Lohndumping entgegentreten
Nicht hinnehmbar ist der seit Jahren zunehmende Trend der Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Trotz konjunktureller Erholung wächst die Zahl der Beschäftigten, in denen
nicht Existenz sichernde Löhne gezahlt werden. In Deutschland nimmt die Anzahl der Unternehmen ohne Tarifverträge zu. Soweit Tarifverträge bestehen, bieten sie gerade in Ostdeutschland keinen ausreichenden Schutz mehr vor Lohndumping.
Auch die Zeitarbeit wird mehr und mehr missbraucht. Sie verdrängt mittlerweile reguläre Jobs in
Sachsen. Der Verleih von Arbeitskräften dient nicht mehr nur dazu, Auftragsspitzen in den Unternehmen abzufangen. Nach Angaben der CDA Sachsen verdiene ein Zeitarbeiter nur 60 Prozent des Lohnes, den ein fest angestellter Kollege für die gleiche Arbeit erhält. Im vergangenen
Jahr arbeiteten rund 36 000 Sachsen für eine Zeitarbeitsfirma, vor allem in der Metall- und
Elektroindustrie.
Lohndumping ist nicht nur sozialpolitisch dramatisch, sondern auch schlecht für die Binnenkonjunktur. Die Zahl der Erwerbstätigen, die Anspruch auf ALG II haben, steigt weiter. Darum muss
dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Wir brauchen armutsfeste, regional- und branchenspezifisch ausgerichtete Mindestlöhne.
Die GRÜNE Existenzsicherung
Seit längerem wird in der Gesellschaft diskutiert, wie der Sozialstaat der Zukunft aussehen muss.
Leitbild von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jedem Menschen das soziokulturelle Existenzminimum gesichert und seine Würde gewahrt wird. Die Idee der Weiterentwicklung der Grundsicherung wird als Weg dazu ebenso analysiert wie die Einführung verschiedener Modelle eines
Grundeinkommens.
Wohnen, Schlafen, Nahrung und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe dürfen nicht
Gegenstand von Sanktionen sein. Es ist inhuman, Menschen mit Hunger und Obdachlosigkeit
zu drohen. Wer aber Unterstützung braucht, um z.B. durch Qualifizierung den Weg zurück in
den Arbeitsmarkt zu finden, hat auch Verantwortung gegenüber der Gesellschaft.
Wir schlagen die Einführung einer verlässlichen, sozialen Existenzsicherung vor, die keinerlei
Sanktionen oder Arbeitszwängen unterzogen wird. Sie wird individuell und personenbezogen
gewährt, an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten ausgerichtet und dynamisch an die aktuelle Preisentwicklung angepasst.
Bezugsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Kinder, die sich für eine bestimmte Dauer legal in Deutschland aufhalten. Als Leistungshöhe fordern wir einen Beitrag von
mindestens 450 Euro monatlich für Erwachsene und von 300 bis 450 Euro monatlich für Kinder, gestaffelt nach Alter. Zusätzlich sollen Kinder weitere Sachleistungen für Essen, Lernen und
Kultur erhalten, für die ein Gutschein- oder Kinderkartenmodell zu prüfen ist. Ein Wohngeld
wird bedarfsabhängig gewährt. In besonderen Lebenslagen gibt es ebenfalls bedarfsabhängige
Hilfen. Bisher unzureichende Regelungen müssen überarbeitet werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Existenzsicherung ist die bei der Steuerbehörde erklärte
Höhe des Einkommens der Volljährigen. Die sofortige Kompensation kurzfristiger Einkommensausfälle ist möglich. Der mögliche Zuverdienst sollte zur Motivation und angesichts der berufsbedingt höheren Kosten mindestens 50 % betragen.
Die Geldleistung der GRÜNEN Existenzsicherung ist nicht kürzbar, da sie lediglich das Existenzminimum absichern.
Aufbauend zur Existenzsicherung soll es zusätzliche soziale Hilfen auf der Grundlage einer verbindlichen Vereinbarung geben – z.B. projektbezogene Zuschüsse wie Fahrtkosten oder längerfristige Bildungsfinanzierung. Maßstab der Unterstützung ist, dass Schritte zu gesellschaftlicher
Integration und Teilhabe gefördert werden.
In der Kranken- und Pflegeversicherung treten wir für die Bürgerversicherung ein. Versicherungsbeiträge sind für ihre Empfängerinnen und Empfänger der GRÜNEN Existenzsicherung
nicht erforderlich. Sie werden von der Bürgerversicherung mit abgedeckt und ggf. aus Steuermitteln ausgeglichen. Die Versicherungssysteme für Arbeitslosen- und Rentenversicherung wollen wir beibehalten. Besonders gegen die zunehmende Altersarmut müssen jedoch Konzepte
entwickelt werden. Für alle sozialen Leistungen muss strikter Rechts- und Datenschutz tatsächlich gewährt und eine unabhängige Prüfung im Widerspruchsverfahren gesichert sein.
Aus begrenzten Ressourcen erwachsen klare Prioritäten
Wir werden zur Finanzierung grüner Sozialpolitik Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen
heranziehen. Es wird nicht genügen, alle wünschenswerten Projekte zu addieren - notwendig
ist auch eine klare Prioritätensetzung unter ihnen. Der Ausbau der finanziellen Transfers darf
nicht zu einer Vernachlässigung der sozialen Infrastruktur führen und umgekehrt. In der Finanzierung der grünen Existenzsicherung sollten wir uns auf eine breite Basis der Instrumente stützen. Nur eine Veränderung von Einkommenssteuer- oder Konsumsteuersätzen wird nicht ausreichen.
Für uns hat derzeit Priorität, dass der Regelsatz der vorhandenen Grundsicherung auf ein existenzsicherndes Niveau für Erwachsene und Kinder angehoben wird. Darüber hinaus wollen wir
das Altersvorsorgevermögen umfassender schützen, um eine verlässliche Lebensplanung zu
ermöglichen. Wir fordern ein individuelles Altersvorsorgekonto, in dem 3000,- € pro Lebensjahr
steuerfrei zurückgelegt und bei Bezug von Sozialleistungen eingefroren werden können und bei
der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit unberücksichtigt bleiben.
Beschluss als PDF