I. Gegen eine Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen und der Bürgernähe!
Die Staatsregierung hat Ende Dezember 2006 die Gesetzentwürfe zur Verwaltungs-, Funktional- und
Kreisgebietsreform vorgelegt. Die sogenannte Anhörungsphase bis Ende März 2007 gerät zur scheindemokratischen Beteiligungs-Farce, wenn Ministerpräsident Milbradt durch die Lande zieht und nach
dem Motto „Friss oder Stirb“ jede noch so kleine Änderung an dem Paket ablehnt. Wir kritisieren,
dass die Staatsregierung sogar die Diskussion des vogtländischen Weges der Aufteilung der Verwaltungen zwischen dem Vogtlandkreis und der Stadt Plauen ablehnt, der die Chance bietet, Einsparungen mit einer Beibehaltung der kommunalen Selbständigkeit Plauens zu verbinden.
Jetzt wird endgültig deutlich: Der Staatsregierung ist es nie um eine ernsthafte Verwaltungsreform mit
Aufgabenkritik und kritischer Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisationen zur Steigerung von Bürgernähe, Effizienz und Demokratie gegangen, sondern allein um die Abwälzung des geplanten Personalabbaus auf die Kreisebene. Die vollmundig versprochene Effizienzrendite von 25 bis 30% der Personalkosten aufgrund einer Zusammenlegung von Behörden ist bis heute nicht untersetzt und soll
allein durch die Kommunen nach 2011 voraussichtlich auf Kosten der bürgernahen Verwaltungsservice-Leistungen sowie der Sozial- und Umweltverwaltungen durchgezogen werden. Die vorgelegten
Regelungen zum sogenannten “Mehrbelastungsausgleich“ für die übernommenen Aufgaben sieht
jetzt schon die Reduzierung der Mittelzuweisungen vor. Es bleibt ein Geheimnis der Landräte, warum
sie sich auf diesen versteckten Deal zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ihrer Kreise eingelassen
haben.
II. Schluss mit dem Verwirrspiel um Finanzierungsfragen!
1. Für eine echte Anschubfinanzierung!
Die Staatsregierung hat im Vorfeld den Eindruck erweckt, dass die bisherigen Kreise 10 Mio EURO zur
freien Verfügung erhalten würden. § 26 des Gebietsneugliederungsgesetzes sieht zwar "pauschale
Zuweisungen" "insbesondere für investive strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des
Integrationsprozesses sowie für eine effiziente Neuausrichtung der Verwaltungen" in Höhe von 10
Mio EURO vor. Die neuen Kreise müssen aber eine Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums einhalten, die Innenminister Buttolo bis heute nicht vorgelegt hat. Zweckwidrig verwendete Mittel sind
ab 2012 zurückzuzahlen. Auf diese Weise entzieht die Staatsregierung den Kreistage das Entscheidungsrecht über die Art und Weise der Ausrichtung der zusammengelegten Kreisverwaltungen.
2. Für einen gesicherten Zentralitätsausgleich!
Zu recht kritisieren die sächsischen Bürgermeister die Verschiebung eines Ausgleichs für Zentralitätsverlust auf das Finanzausgleichsgesetz 2009 / 2010. Innenminister Buttolo betreibt in dieser Frage ein
bewusstes Verwirrspiel, indem er den Eindruck erweckt, die Frage sei bereits geklärt. Zwar ist es richtig, dass Mittel zum Ausgleich von Zentralitätsverlusten aus der Anschubfinanzierung erbracht werden
können, doch stehen diese dann eben auch nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung.
Wir fordern die Staatsregierung auf, dieses Verwirrspiel zu beenden, weitere Mittel wie bei der Kreisgebietsreform 1994 für Zentralitätsverluste bereit zu stellen und unverzüglich, spätestens aber bis zu
den Beratungen im Landtag Klarheit über Finanzierungsumfang und -bedingungen zu schaffen!
3. Gegen befristete Verwaltungsvereinbarungen für Bürgerservice-Stellen!
Zwar dürfen die zusammengeschlossenen Kreise nach § 8 des Gebietsneugliederungsgesetzes Verträge über die Errichtung von Außenstellen des Landratsamts miteinander abschließen. Diese Verträge
bedürfen aber der Genehmigung der Regierungspräsidien und sind zudem auf 5 Jahre befristet. Auf
diese Weise behält sich der Freistaat vor, eine bürgernahe Verwaltung in der Fläche administrativ zu
verhindern.
III. Keine weitere Schwächung der Kreisdemokratie!
1. Gegen eine Verkleinerung der Kreistage!
Allein durch die Vergrösserung der Kreise wird die demokratische Repräsentanz der Bürgerinnen und
Bürger in den Kreistagen verschlechtert. Die Staatsregierung plant das Verhältnis zwischen Bürgern
und gewähltem Kreisrat wird von ca. 2000 zu 1 auf 5000 zu 1 weiter zu verschlechtern. Dies ist nicht
hinnehmbar.
2. Gegen eine Verlängerung der Wahlperiode der Kreistage!
Die Staatsregierung möchte darüber hinaus die jetzt schon überlange Wahlperiode der 2008 zu wählenden Kreistage auf 6 Jahre bis 2014 verlängern. Begründet wird dies mit der Absicht, Gemeinderatsund Kreistagswahlen an einem gemeinsamen Termin durchzuführen. Dies ist aber auch erreichbar,
wenn 2008 die Kreistage auf 5 Jahre und die Gemeinderäte 2009 auf 4 Jahre gewählt werden.
3. Für mehr Weisungsfreiheit bei der Kommunalisierung!
Eigentlich hatte die Staatsregierung versprochen, die Selbstverwaltung der Kreise und Gemeinden mit
der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben zu stärken. Stattdessen möchte die Staatsregierung Aufgaben nur mit vollem staatlichen Weisungsrecht übertragen. Auf diese Weise werden zwar die Landräte mit ihren Verwaltungen gestärkt, aber zugleich Mitentscheidungsrechte der Kreistage über die
kommunalisierten Aufgaben ausgeschlossen. Ein Machtzuwachs kommt damit zwar bei den Landräten, nicht aber bei der gewählten Vertretungskörperschaft Kreistag an.
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