Beschluss soziale Lage der Studierenden verbessern! BAföG ausbauen, Studiengebührenfreiheit gesetzlich verankern, Studentenwerke ausreichend finanzieren

Die sächsischen Grünen wenden sich gegen die Herkunftsabhängigkeit von Bildungschancen und betrachten deshalb gute soziale Rahmenbedingungen für die Studierenden als Grundvoraussetzung für chancengleiche Hochschulen. Eine hinreichende Absicherung des Lebensunterhalts, die Unentgeltlichkeit des Studiums und ausgebaute soziale Dienstleistungen im Umfeld der Hochschulen sind elementare Bestandteile von Bildungsgerechtigkeit. Wir wenden uns gegen die schleichende Verschlechterung der sozialen Lage der Studierenden, die sich aus stagnierenden BAföG-Sätzen, aus Studiengebühren und Zuschusskürzungen der Studentenwerke ergibt. Nicht nur aus Gründen des chancengerechten Hochschulzugangs, sondern auch angesichts der steigenden Bedeutung der Hochschulbildung und des drohende Rückgang an Studienbewerberzahlen muss diese Entwicklung gestoppt werden! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betrachten eine deutliche Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden als materielle Voraussetzung, das Bürgerrecht auf Bildung wahrnehmen zu können.

BAföG ausbauen

Seitdem die rot-grüne Bundesregierung mit der Anhebung der BAföG-Sätze im Jahr 2001 für einen deutlich größeren Kreis der Geförderten und damit für einen erheblichen Anstieg der Studierendenzahlen gesorgt hat, wurden die Fördersätze nicht mehr erhöht. Obwohl die Zahl der tatsächlich Geförderten und die Fördersummen in den letzten Jahren zurückgehen, ist die CDU-SPD-Bundesregierung nicht in der Lage, die BAföG-Sätze dem Anstieg der Lebenshaltungskosten entsprechend anzuheben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern, die BAföG-Sätze schnellstmöglich um mindestens zehn Prozent anzuheben. Auch die BAföG-Freibeträge bedürfen einer deutlichen Anhebung, so dass weniger Studierende ausschließlich auf die Förderung durch ihre Eltern bzw. berufliche Nebentätigkeiten angewiesen sind, um ihr Studium zu finanzieren. Darüber hinaus müssen Teilzeitstudierende endlich bei der Förderung berücksichtigt werden. Die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master darf nicht auf Kosten der BAföG-Empfänger erfolgen. Die Förderung muss auf jeden Fall bis zum ersten MasterAbschluss erfolgen.
Diese Maßnahmen können für uns nur ein erster Schritt in Richtung auf eine verbesserte Studienfinanzierung sein. Die unverändert bestehenden Probleme des BAföG, vonder Elternabhängigkeit über die bürokratische Vergabe bis zu den Altersgrenzen der Förderung sind für uns nach wie vor Grund für eine umfassende BAföG-Reform. Grüne Konzepte wie der Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) müssen weiterentwickelt werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen den Umbau des BAföG zu einer echten Bildungsfinanzierung, die den Unterhalt für alle nach der dem Verlassen der Schule wahrgenommenen Bildungsphasen unabhängig von Eltern, Alter und individuellen Bildungsweg sichert und damit lebenslanges Lernen tatsächlich ermöglicht. Der Umbau der Bildungsfinanzierung muss sich zum Ziel setzen, alle Bildungswege von Ausbildung, Hochschulbildung, Weiterbildung und zweitem Bildungsweg hinsichtlich der Lebensunterhaltsfinanzierung gleich zu behandeln und damit echte Bildungsfreiheit zu ermöglichen. Die damit verfolgte Aufgabe der Grundsicherung von individuellen Bildungsphasen entspricht der Thematik der aktuellen Grundeinkommensdebatte und muss berücksichtigt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen:

1. Eine schnellstmögliche Anhebung der BAföG-Sätze um mindestens 10%, Anhebung der BAföG-Freibeträge, Berücksichtigung von Teilzeitstudien und Förderung bis zum ersten Masterabschluss, auch wenn der Masterabschluss thematisch vom abgeschlossenen Bachelorstudium abweicht
2. Den Umbau und Ausbau des BAföG zu einer elternunabhängigen Bildungsfinanzierung, die den Erfordernissen des lebenslangen Lernens gerecht wird
3. Die Berücksichtigung der Bildungsfinanzierung im Rahmen der Entwicklung von Konzepten des sozialen Grundeinkommens

Studiengebührenfreiheit gesetzlich verankern:

Die in vielen Bundesländern bereits eingeführten Studiengebühren für das Erststudium sind nach wie vor Ziel der CDU in Sachsen. Auch wenn die Beteiligung der SPD an der
sächsischen Koalition Studiengebühren bis zum Ende der Legislaturperiode verhindert, verunsichert die weiterhin von CDU und FDP diskutierte Einführung viele Studierende
und Studieninteressierte. Nicht erst die Einführung, auch die drohende Einführung von Studiengebühren schreckt sozial schwache Studierende vom Studium ab und ist damit
sozial ungerecht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen fordern ein klares Bekenntnis aller demokratischen Parteien in Sachsen zu einer dauerhaften Studiengebührenfreiheit
für das Erststudium bis zum ersten Masterabschluss und für das Graduiertenstudium und deren gesetzliche Verankerung im Sächsischen Hochschulgesetz. Die sächsischen Hochschulen sind in vielen Bereichen unterfinanziert. Je nach Entwicklung der Studierendenzahlen muss die Höhe der Gesamtfinanzierung der sächsischen Hochschulen ausgebaut, zumindest jedoch beibehalten werden. Ungeachtet dessen können die Hochschulen intelligenter und effektiver finanziert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen unterstützen die Entwicklung und Einführung von Hochschulfinanzierungsmodellen wie des Hochschullastenausgleichs für Studienplätze zwischen den Bundesländern und von Modellen individueller Studienkonten, mit denen Hochschulen effektiver und sozial gerecht finanziert werden können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen:

1. Die Festschreibung der Studiengebührenfreiheit an sächsischen Hochschulen für das Erststudium bis zu einem ersten Masterabschluss und für das Graduiertenstudium im Sächsischen Hochschulgesetz
2. Entwicklung von Konzepten, die eine effektive und sozial gerechte Finanzierung der Hochschulen ermöglichen

Studentenwerke ausreichend finanzieren

Die sächsischen Studentenwerke werden in den letzten Jahren immer stärker zu Lasten der Studierenden finanziert. Die Zuschüsse des Freistaates sind von 12,5 Millionen € in 2001 auf 9,25 Millionen € (2006) bzw. 7,25 Millionen € (2007) gesunken und sollen auf 5,5 Millionen € (2008) gesenkt werden. Währenddessen haben sich in den letzten Jahren die Mensenpreise
und die vor allem Semesterbeiträge der Studierenden im Schnitt verdoppelt. Die sozialen Dienstleistungen insbesondere bei der psychosozialen Beratung und der Lebenslagenberatung konnten trotz des steigenden Bedarfs nicht ausgebaut werden oder mussten teilweise zurückgeführt werden. Der dringend notwendige Ausbau einer Bildung und Betreuung der Kinder von Studierenden in hochschulnahen Krippen und KITAs konnte nicht erfolgen. Der Sanierungsstau bei den Wohnheimen an einigen sächsischen Hochschulstandorten droht sich mit den Zuschusskürzungen  weiter zu verschärfen. Der absehbare Abbau von Wohnheimplätzen trifft insbesondere ausländische und sozial schwache Studierende. Mit der von der Koalition beabsichtigten vollständigen Absenkung der Zuschüsse für die Studentenwerke wird diese Entwicklung weiter verschärft und der soziale Charakter der Studentenwerke vollends gefährdet. Die Ermöglichung einer hochwertigen Mensaversorgung ebenfalls zu einer Verbesserung der sozialen Lage von Studierenden. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die verwendeten Produkte aktuellen Gesundheitsstandards (Bio-Essen) entsprechen und fair gehandelt sein sollen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen, dass die Zuschüsse der Studentenwerke nicht unter das derzeitige Niveau von 10 Millionen € abgesenkt werden und notwendige Zuschussanhebungen für eine ausreichende Finanzierung geprüft werden. Um die soziale Lage der Studierenden zu verbessern, müssen insbesondere die Beratungsdienstleistungen sowie das Angebot an Krippen- und KITA-Plätzen ausgebaut werden und die dafür notwendigen Mittel durch den Freistaat zur Verfügung gestellt werden. Der Sanierungsstau bei den Wohnheimen muss
durch eine zügige und ökologische Sanierung beseitigt werden, um auch zukünftig ausreichend Wohnheimplätze zur Verfügung stellen zu können. Um eine effektive Verwendung der Zuschüsse und eine berechenbare Arbeit der Studentenwerke zu gewährleisten, soll der Freistaat mit den Studentenwerken Zielvereinbarungen über die Finanzierung und die zu erbringenden Leistungen abschließen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen:

1. Keine weitere Absenkung der Zuschüsse des Freistaates für die sächsischen Studierendenwerke
2. Den Ausbau der sozialen Dienstleistungen der sächsischen Studierendenwerke insbesondere in der Kinderbetreuung, der Lebenslagenberatung und der Integration ausländischer Studierender
3. Die Absicherung einer ausreichenden Anzahl an Wohnheimplätzen und zügige und ökologische Sanierung der Wohnheime
4. Die Umstellung der Mensaversorgung auf ökologische produzierte und fair gehandelte Nahrungsmittel
5. Die Einführung von Zielvereinbarungen für die weitere Arbeit der Studentenwerke zur Gewährleistung der effektiven Mittelverwendung

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