Beschluss Satzungsänderung – Fristgerechte Aussendung von Anträgen

Der § 10 Absatz 6 ist wie folgt zu ergänzen:

„Anträge sind mit einer Frist von 14 Tagen vor der Landesversammlung auszusenden.
Ausschlaggebend zur Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt der postalischen Aufgabe.“

Dies ist nicht der vollständige Beschluss. Der komplette Beschlusstext ist hier nachzulesen: Beschluss als PDF

ALLE VERÖFFENTLICHUNGEN

Unsere Kernerfolge

1 – 

weltoffen.

2 – 

ökologisch.

3 – 

gerecht.

WEITERLESEN

Kalender

 
WEITERE TERMINE

#WeStandWithUkraine

© Copyright 2026 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen

webdesign by 3W

cross