Zur Allgemeinverfügung des Freistaat Sachsen für landesweite Ausgangsbeschränkungen bezieht der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wie folgt Stellung:
Nachdem die Stadt Dresden bereits eine eigenständige Regelung erlassen hat, gelten ab Montag in ganz Sachsen landesweit einheitliche Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus. Das Sächsische Sozialministerium hat dazu in Abstimmungen mit den Kommunen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Uns BÜNDNISGRÜNEN ist klar, dass Ausgangsbeschränkungen einen spürbaren Eingriff in die Freiheitsrechte darstellen, der nicht leichtfertig erfolgen darf und nur, wenn mildere Mittel nicht greifen, um die aktuelle Krise zu bewältigen.
Die aktuelle Lage ist immer noch dynamisch. Die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter an. Wenn vor diesem Hintergrund nun zu Ausgangsbeschränkungen als quasi letzten Mittel gegriffen wird, müssen diese zeitlich klar befristet sein und durch weitreichende Ausnahmeregelungen den Eingriff in die Grundrechte so gering wie möglich halten.
Die nun getroffene sächsische Regelung ist zeitlich eng befristet und sieht, auch mit Blick auf andere vergleichbare Regelungen, umfassende Ausnahmeregelungen vor, die es ermöglichen, dass eine Vielzahl von alltäglichen Tätigkeiten weiterhin ohne Probleme ausgeübt werden können. So ist der Besuch der Arbeitsstelle und ausdrücklich auch Sport und Bewegung an der frischen Luft weiterhin möglich, ebenso wie Einkäufe und natürlich die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung. Sogar der Besuch des eigenen Kleingartens und auch Blutspenden ist ausdrücklich erlaubt. Im Kern geht es mit dieser Allgemeinverfügung darum, vor allem unnötige Gruppenzusammenkünfte zu verhindern, um Übertragungsrisiken zu senken.
Wir BÜNDNISGRÜNEN werden darauf drängen, dass bei der Umsetzung der Ausgangsbeschränkungen durch die Sicherheitsbehörden mit Augenmaß agiert wird und die Beschränkungen nicht länger dauern, als unbedingt nötig. Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, dass notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit dem Gedanken unserer freiheitlichen Demokratie in Einklang gebracht werden und es keine überschießende Restriktionspolitik gibt