Mehr Platz fürs Fahrrad – Bündnisgrüner 10-Punkte-Plan zur Förderung des Radverkehrs in Sachsen

3. Juni 2020

In der Corona-Krise fahren mehr Menschen mit dem Fahrrad, weil das Infektionsrisiko hier geringer eingeschätzt wird, Busse und Bahn teilweise seltener fahren, die Straßen frei sind und Radfahren ein guter Ausgleich zum Homeoffice ist. Dabei werden die bekannten Probleme sichtbar: vielerorts fehlt eine sichere und leistungsfähige Radinfrastruktur. Viele europäische Städte haben darauf reagiert und im Zuge der Krise dem Fahrrad mehr Platz eingeräumt. In Paris, Madrid, Brüssel und Berlin sind sogenannte Pop-up-Radspuren entstanden, die ausreichend Platz und Sicherheit bieten.

Damit die Menschen dem Fahrrad auch nach der Corona-Pandemie weiter treu bleiben, müssen der Freistaat Sachsen und die Kommunen jetzt zusätzlich in den Ausbau der Radinfrastruktur investieren. Mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln lassen sich so mehrere Probleme lösen: Lärm, Abgase und Feinstaub werden reduziert und die Lebensqualität in den Städten erhöht. Fahrradfahren ist aktiver Klimaschutz. Nur mit einer nachhaltigen Förderung des Radverkehrs können die Klimaziele erreicht werden.

Das Unfallgeschehen in Sachsen zeigt, dass die Verkehrsplanung die Bedürfnisse von Fahrradfahrenden in Vergangenheit oft nicht ausreichend im Blick hatte. Die Anzahl der verunglückten Fahrradfahrenden ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Ende April in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung schafft die Voraussetzung für mehr Sicherheit für Radfahrende. Die neuen Regeln müssen nun zügig umgesetzt werden. Die geänderte StVO sieht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen vor. Die Straßenverkehrsbehörden können analog der Tempo 30 Zonen nun auch Fahrradzonen einrichten und an Engstellen ein Überholverbot von Fahrrädern anordnen, damit der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge eingehalten werden kann.

Wir wollen mit einem 10-Punkte-Programm jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2025 auf 20 Prozent zu verdoppeln:

  1. Einrichtung von Fahrradzonen und Umwidmung von normalen Straßen in Fahrradstraßen sowie Schaffung von erweiterten Aufstellflächen für Radfahrende an Kreuzungen entsprechend der neuen Straßenverkehrsordnung.
  2. Bessere Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung durch eine Erhöhung der kommunalen Radverkehrsförderung des Freistaats Sachsen und finanzielle Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (Rad.SN).
  3. Beim Neu-, Aus- und Umbau von kommunalen Straßen sollen Radwege künftig mit gebaut werden. Die sächsische Förderrichtlinie für den kommunalen Straßenbau muss angepasst werden.
  4. Beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen werden grundsätzlich Radwege mitgebaut. Sachsen hat Nachholbedarf: Während bundesweit ein Viertel aller Landes- bzw. Staatsstraßen über Radwege verfügen, sind es in Sachsen lediglich elf Prozent.
  5. Wir wollen ein sachsenweit dichtes Netz von attraktiven Radschnellwegen einrichten. Damit Planungen und Bau von Rad- und Radschnellwegen zügig vorankommen, wollen wir die Mittel für Personal im zuständigen sächsischen Verkehrsministerium und seinen Straßenbauverwaltungen deutlich aufstocken.
  6. Wir wollen bis 2025 zwanzig Radstationen an Sachsens wichtigsten Bahnhöfen errichten, die ein sicheres und wetterfestes Fahrradparken, Leihräder sowie Fahrradreparaturen anbieten.
  7. Mit einem Landesprogramm wollen wir kleinere Bahnhöfe zu Mobilitätsstationen entwickeln, die Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für E-Bikes bieten.
  8. Die bestehende Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen wollen wir ausweiten und alle öffentlichen Gebäude des Freistaates mit Fahrradabstellanlagen nachrüsten.
  9. Wir wollen den Landesbediensteten ein JobBike-Angebot unterbreiten. Diese können dann im Rahmen einer Entgeltumwandlung ihres Bruttogehalts ein Fahrrad oder E-Bike zu attraktiven Konditionen über den Arbeitgeber beziehen.
  10. Den Lkw-Fuhrpark der Landesverwaltung wollen wir mit Abbiegeassistenten nachrüsten, die Radfahrende beim Rechtsabbiegen vor schweren Unfällen schützen.

Beschluss des Landesvorstandes vom 27. Mai 2020

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