Bezahlkarte nur ohne Diskriminierung

5. März 2024

Zur geplanten Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in den sächsischen Landkreisen äußert sich Christin Furtenbacher, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen wie folgt:

"Die Bezahlkarte eignet sich nicht, wie andere behaupten, um wirksam Flucht zu begrenzen. Diese Einschätzung wird auch von Migrationsforscher*innen gestützt. Ziel der Einführung muss daher sein, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Integration zu fördern. Die Bezahlkarte muss so ausgestaltet sein, dass niemand, der die Karte nutzen soll, dadurch diskriminiert wird. Besonders wichtig sind uns dabei folgende Aspekte:

  • Es darf keine Beschränkung beim Bargeldzugang geben. Geflüchtete müssen weiterhin, wie alle anderen Leute auch, die Möglichkeit haben, Kindern Taschengeld zu geben, gebrauchte Waren auf dem Flohmartk zu kaufen und in Geschäften einzukaufen, die keine Kartenzahlung ermöglichen.
  • Bargeldlose Bezahlvorgänge müssen möglich bleiben. Überweisungen tätigen und Einzugsermächtigungen erteilen zu können, ist Voraussetzung, um beispielsweise einen Strom- oder Handyvertrag abzuschließen und somit eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.
  • Die Benutzung der Bezahlkarten darf nicht örtlich eingeschränkt werden. Bewegungsfreiheit muss für alle Menschen gelten und gewährt werden. gilt auch für Geflüchtete und muss ihnen gewährt werden.
  • Jede erwachsene Person muss eine eigene Bezahlkarte erhalten, um sich auch getrennt voneinander bewegen zu können und Abhängigkeiten zu vermeiden.
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung müssen gewahrt bleiben. Zugriffsmöglichkeiten von Betreiberfirmen und Leistungsbehörden auf personenbezogene Zahlvorgänge müssen gegen Missbrauch geschützt werden.

Wir fordern zudem die allgemeine Abschaffung von Arbeitsverboten für Geflüchtete. Der Zugang zu Arbeit stärkt die Integration, wirkt dem Arbeitskräftemangel entgegen und entlastet die Sozialkassen. Es ist absurd, gemeinnützige Pflichtarbeit verordnen zu wollen, wenn gleichzeitig Arbeitsverbote Menschen daran hindern, Arbeit aufzunehmen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen."

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